Gesetze zur Wahlkampffinanzierung
Kandidaten für das Amt des Bürgermeisters oder Stadtrats von Miami Beach sowie deren Wahlkampfkomitees dürfen weder direkt noch indirekt Wahlkampfspenden von Lieferanten, Immobilienentwicklern und/oder deren Lobbyisten erbitten, annehmen oder auf ihr Wahlkampfkonto einzahlen. Siehe Stadtverordnung, Abschnitt 2-487, zur Definition von „Lieferant“ und Abschnitt 2-489, zur Definition von „Immobilienentwickler“.
Kandidaten für die Ämter des Bürgermeisters oder Stadtrats von Miami Beach dürfen weder direkt noch indirekt einen Verkäufer, Immobilienentwickler und/oder Lobbyisten eines Verkäufers oder Immobilienentwicklers um eine Wahlkampfspende an ein politisches Komitee (PC) bitten, das Kandidaten für ein gewähltes Amt in der Stadt unterstützt oder ablehnt, und/oder an eine Wahlkampfkommunikationsorganisation (ECO), die Ausgaben für Wahlkampfkommunikation im Zusammenhang mit einem Kandidaten für ein gewähltes Amt in der Stadt tätigt oder Spenden zum Zweck der Durchführung solcher Wahlkampfkommunikation annimmt.
Wöchentliche konsolidierte Liste verbotener Mitwirkender
HAFTUNGSAUSSCHLUSS:
Diese Liste dient als konsolidierte Referenz für Kandidaten und Wahlkampfkomitees und spiegelt die verfügbaren Informationen wider Stand: 21. November 2025.
Die einzelnen Listen, die von den städtischen Abteilungen (Beschaffung, öffentliche Arbeiten, Finanzen, Personalwesen, Stadtschreiber und Stadtanwalt) geführt werden, werden unabhängig aktualisiert und können seit dieser Zusammenstellung überarbeitet worden sein.
Um die aktuellsten und offiziellen Informationen zu erhalten, wird den Kandidaten dringend empfohlen, die jeweilige Liste der einzelnen Abteilungen zu prüfen, die unten verfügbar ist.
LIEFERANTEN*
Nachfolgend finden Sie die Listen der Anbieter (klicken Sie auf jeden Kreis, um ihn anzuzeigen):
*Gemäß Abschnitt 2-487 A(4)(a)2 der Stadtverordnung umfasst der Begriff „Verkäufer“ natürliche Personen und/oder Unternehmen, die 10% einer kontrollierenden finanziellen Beteiligung an einem Verkäuferunternehmen halten.
Lobbyisten und Immobilienentwickler
(Verwaltet von den Büros des Stadtschreibers und des Stadtanwalts)
Nachfolgend finden Sie die Liste der Lobbyisten für Beschaffungsfragen, Immobilienentwickler und Lobbyisten für Immobilienentwicklungsfragen (zum Anzeigen auf den Kreis klicken):
Anforderungen für die Einreichung bei der Stadt:
- Einreichung vor der Angebotsaufforderung: Amtierende Mitglieder der Stadtkommission und Kandidaten für solche Ämter müssen vor der Spendenwerbung (sofern dies nicht anderweitig durch die Wahlkampffinanzierungsgesetze der Stadt verboten ist) das folgende Formular zur Meldung von Spendenwerbungen einreichen und darin jegliche direkte oder indirekte Spendenwerbung im Namen eines PC offenlegen, der Kandidaten für gewählte Ämter in der Stadt unterstützt oder ablehnt, und/oder ECO, der Ausgaben für Wahlkampfkommunikation in Bezug auf Kandidaten für gewählte Ämter in der Stadt tätigt oder Spenden zum Zweck der Durchführung solcher Wahlkampfkommunikation annimmt. NOTIZ: Bei dieser Meldepflicht handelt es sich um einen einmaligen Bericht, der beim Stadtschreiber einzureichen ist und angibt, dass der Kandidat oder das Mitglied der Stadtkommission im Auftrag eines bestimmten PCs und/oder ECO Werbetätigkeiten durchführt. Das Formular ist verfügbar, indem Sie auf klicken. HIER.
- Einreichung nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe: Jeder Kandidat oder amtierende Abgeordnete der Stadtkommission, der ein Anweisungsschreiben oder einen anderen Bescheid über einen Verstoß gegen die Wahlkampffinanzierungsgesetze der Stadt oder gegen die Abschnitte 12-14.2.1 oder 12-14.2.2 des Miami-Dade County Code erhalten hat, muss dem Stadtschreiber innerhalb von zehn (10) Tagen nach Erhalt eine Kopie dieses Anweisungsschreibens oder anderen Bescheids über einen Verstoß vorlegen, die vom Stadtschreiber auf der Website der Stadt veröffentlicht wird. NOTIZ: Wenn das Anweisungsschreiben oder die Feststellung eines anderen Verstoßes eine Nichteinhaltung der Anforderungen der Abschnitte 12-14.2.1 oder 12-14.2.2 des County Code beinhaltet, muss der Kandidat oder das Mitglied der Stadtkommission den Stadtschreiber zum Zeitpunkt der Einreichung des Anweisungsschreibens oder der Feststellung eines anderen Verstoßes beim Stadtschreiber schriftlich darüber informieren, ob die mit diesem Anweisungsschreiben oder anderen Verstoß verbundene Spende oder der Erlös an den Spender zurückgegeben wurde.