Stadtanwalt

Hintergrund

Das Büro des Stadtanwalts (CAO) kann Privatpersonen oder Einwohnern der Stadt keine Rechtsberatung anbieten.

Unter der Aufsicht und Leitung des Stadtanwalts erstellt oder überprüft der CAO alle Verordnungen, Beschlüsse, Verträge, Anleihen und sonstigen schriftlichen Dokumente, die die Stadt betreffen. Das Büro des Stadtanwalts verfolgt oder verteidigt im Namen der Stadt auch alle Beschwerden, Klagen und Streitigkeiten, an denen die Stadt beteiligt ist.

Nützliche Links

Die Gemeindeordnung ist erhältlich bei der Büro der Stadtverwaltung.

Die Stadtordnung ist auch abrufbar unter Ortsvorwahl

Verwandte Ressourcen der Abteilung für Planung und Zonierung – Formulare

Anweisungen zum Anfordern einer teilweisen Freigabe des Pfandrechts

Kontaktieren Sie Jeannie Castor in der Finanzabteilung ausschließlich per E-Mail unter jeanniecastor@miamibeachfl.gov. Die Anfrage ist an die Finanzabteilung und nicht an das Special Master's Office zu richten. Sie müssen eine Pfandrechtserklärung anfordern, die 30 Tage ab dem Datum der notariellen Unterschrift gültig ist. Bitte rechnen Sie mit etwa fünf (5) bis sieben (7) Werktagen für diesen Vorgang. Handelt es sich bei der Immobilie um eine Eigentumswohnung, müssen Sie zusätzlich zur Einzelwohnungsnummer die Erklärung unter der Haupt-Folionummer anfordern.

Sobald Sie die Pfandrechtserklärung von der Finanzabteilung erhalten haben, müssen Sie eine Zahlung für die teilweise Freigabe an die folgende Adresse senden: City of Miami Beach Attention: Lien Desk 1755 Meridian Avenue, 1st Floor Miami Beach, Florida 33139

Nach Zahlungseingang dauert es mindestens 30 Tage, bis die Teilfreigabe im Büro des Miami-Dade County Clerk's Office – County Recorder – eingetragen ist. Sie können regelmäßig überprüfen, ob die Teilfreigabe dokumentiert wurde, indem Sie die Website des Miami-Dade Clerk's Office besuchen: www.miamidadeclerk.gov/clerk/

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