PROGRAMMÜBERSICHT
Das Art-déco-/MiMo-Gewerbegebiet „ADCD Overlay“ der Stadt Miami Beach umfasst ein geografisches Gebiet in South Beach mit einzigartigen kulturellen, kommerziellen und Unterhaltungsangeboten, die für die Wirtschaft und den Tourismus von Miami Beach von entscheidender Bedeutung sind. Das Commercial Lease Subsidy Program (das „Programm“) ist ein leistungsabhängiger Förderzuschuss, der von der Stadtkommission von Miami Beach mit der Resolution 2022-32207 geschaffen wurde. Es erstattet einen Teil der Kosten für Miete, Leasing, Hypotheken oder Grundsteuern für berechtigte Gewerbeimmobilien innerhalb des ADCD Overlay, die von einem Unternehmen gemietet werden, das den Zweck des Programms fördert.
Programmzweck
Die Stadt Miami Beach (die „Stadt“) engagiert sich für die Förderung und Ansiedlung vielfältiger Gewerbebetriebe. Der Schwerpunkt liegt dabei auf Unternehmen und familienfreundlichen Aktivitäten, die zum kulturellen Erbe der Stadt beitragen. Ziel des Programms ist die Schaffung gemeinschaftsorientierter Räume, die sowohl das Besuchererlebnis als auch die Lebensqualität der Einwohner verbessern. Um dies zu erreichen, bietet das Programm finanzielle Anreize für die Aktivierung von Gewerbeimmobilien mit künstlerischer und kultureller Nutzung. Stehen Immobilien leer oder werden sie von einem legalen, gemäß der Stadtverordnung nicht mehr zugelassenen Gewerbebetrieb genutzt, ermutigt der Anreiz die Eigentümer, ihre Immobilien an zugelassene Gewerbebetriebe zu übertragen.
Anreizprämie
Programmteilnehmer haben Anspruch auf Folgendes:
Erstattung qualifizierter Ausgaben. Erstattung erstattungsfähiger, bereits bezahlter Ausgaben für Miete, Hypothekenzahlungen und/oder Grundsteuern in Höhe von maximal $2.500,00 pro Monat oder fünfzig Prozent (50%) der monatlichen Gesamtausgaben, je nachdem, welcher Betrag niedriger ist. Programmteilnehmer haben Anspruch auf eine Prämie von bis zu $20.0000 jährlich oder $60.000 während der dreijährigen Programmlaufzeit.
Erlass der Gewerbesteuer-Beleggebühren. Erlass der jährlichen Gebühr im Zusammenhang mit einer Gewerbesteuerquittung (BTR) der Stadt Miami Beach sowohl für das Mieterunternehmen als auch für den Grundstückseigentümer während der dreijährigen Programmlaufzeit
PROGRAMMRICHTLINIEN
Teilnahmevoraussetzungen.
Das Programm soll die Gewerbegebiete innerhalb des ADCD-Overlays stärken und umgestalten. Ziel ist es, (1) Grundstückseigentümer zu ermutigen, private Grundstücke von nicht konformen Nutzungen auf zulässige Nutzungen umzustellen und (2) Unternehmen anzuziehen, die Kunst und Kultur fördern. Die Stadtkommission kann auf Antrag und Empfehlung des Stadtdirektors nach eigenem Ermessen Förderkriterien prüfen oder aufheben.
Geografische Anforderung. Das Programm ist nur für Immobilien verfügbar, die sich im ADCD-Overlay befinden. Bitte beachten Sie die ADCD-Overlay-Karte hier oder wenden Sie sich an die Mitarbeiter der Stadt, um die Teilnahmeberechtigung der betreffenden Immobilie zu bestätigen.
Geschäftstypanforderung. Das Programm priorisiert zwei (2) Geschäftstypen. Die Stadtkommission kann jedoch auf Antrag und Empfehlung des Stadtdirektors nach eigenem Ermessen von den Zulassungskriterien absehen.
BUSINESS - Typ 1
Ersetzen Sie den bestehenden Mieter mit „verbotener Nutzung“ durch ein Unternehmen mit „erlaubter Nutzung“.
Die betreffende Immobilie muss einer gesetzeswidrigen Nutzung unterliegen, d. h., das Unternehmen ist nicht genehmigungspflichtig, unterliegt aber dem Bestandsschutz und wird derzeit mit einem gültigen BTR betrieben, bevor eine Umstellung auf eine genehmigungspflichtige Nutzung erfolgt. Die Entscheidung über die Berechtigung als gesetzeswidrige, verbotene und/oder genehmigungspflichtige Nutzung liegt im alleinigen Ermessen des Stadtverwalters. Die zulässigen und verbotenen Landnutzungen innerhalb jedes Zonengebiets sind in Kapitel 142, Artikel II der städtischen Bauordnung.
Definition von „nicht bestimmungsgemäßer Verwendung“. Ein Unternehmen, das vor dem Inkrafttreten der Land Development Regulations rechtmäßig existierte und dessen Nutzung nicht mehr den in den Land Development Regulations vorgesehenen Beschränkungen entspricht. (Siehe Artikel IX der städtischen Bauvorschriften) Geschäftstätigkeiten, die verboten wären, wenn sie nach
Beispiele für Unternehmen, die heute möglicherweise rechtmäßig tätig sind, deren Betrieb jedoch mit der Verabschiedung der Verordnung 2017-4137 (Art Deco/MiMo Commercial Character und Formula Commercial Overlay District) verboten wurde, sind:
• Scheckeinlösestellen
• Pfandhäuser
• Apotheken
• Lebensmittelgeschäfte
• Paketläden
• Lebensmittelgeschäfte
• Souvenir- und T-Shirt-Läden
• Tabak-/Vape-Händler
• Tattoo-Studios
• Einrichtungen der okkulten Wissenschaft
Die Ausübung dieser Geschäftstätigkeiten gilt nur dann als rechtmäßig, wenn der Geschäftsbetrieb vor dem Inkrafttreten der Verordnung 2017-4137 gegründet wurde, was durch einen gültigen und aktiven BTR nachgewiesen wird.
Voraussetzung für den Geschäftsübergang. Die gewerbliche Tätigkeit muss einen Übergang durchlaufen, bei dem der derzeitige Mieter zum Zeitpunkt der Antragstellung ein nicht gesetzeskonformes Unternehmen ist und durch eine gesetzlich zulässige Nutzung mit gültigen und aktiven Genehmigungen und Lizenzen für den neuen Mieter ersetzt wird.
BUSINESS - Typ 2
Neue Mieter im Kunst- und Kulturbereich
Nach Einreichung eines Antrags schließt der Eigentümer einen Mietvertrag für die betreffende Immobilie mit einem neuen Unternehmen ab, das Kunst und Kultur fördert und ein umfassendes und teilbares Erlebnis schafft, bei dem die Kundenbindung im Vordergrund steht und Aktivitäten und Veranstaltungen vor Ort genutzt werden, wie z. B.
Erlebnis- und Kunsthandwerkshändler
Beispiele hierfür sind technologie-, design-, kunst- und/oder kulturorientierte Einzelhandels- und Inkubator-inspirierte Kunsthandwerkserlebnisse, die den Kunden beispielsweise die Möglichkeit bieten, zu lernen, wie sie ihre eigenen künstlerischen, dekorativen, musikalischen, Schönheits-, Wellness-, gastronomischen, kulinarischen oder sensorischen Produkte herstellen, entwerfen oder herstellen können, sowie kleinere Räume für darstellende Kunst und Kultur.
Interaktive und aktivitätsbasierte Räume
Zum Beispiel Social-Media-Museen und künstlerische Installationen sowie aktivitätsbasierte und kuratierte Ziele für Kunst, Kultur, Design, Erholung, Freizeit, Wellness und/oder Unterhaltung.
Anforderung an neue Mieter auf dem Markt. Das neue Unternehmen muss über keinen bestehenden Standort im ADCD Overlay verfügen und dessen Präsenz das Ziel fördert, hochwertige Kunst- und Kulturnutzungen in das ADCD Overlay zu holen. Immobilien sind zulässig, wenn das neue Unternehmen bereits in Miami Beach an einer Adresse außerhalb des ADCD Overlays tätig ist.
Die Stadtkommission kann auf Antrag und Empfehlung des Stadtdirektors nach eigenem Ermessen von den Zulassungskriterien absehen.
DIE ANWENDUNG
Bevor Sie sich bewerben
1. Lesen Sie die Programmrichtlinien, die Bewerbung und die zugehörigen Materialien sorgfältig durch.
2. Kontaktieren Sie die Abteilung für wirtschaftliche Entwicklung der Stadt, um Ihren Antrag und Ihre Geschäftsanforderungen zu besprechen und zu erfahren, wie das Programm angepasst werden kann, um Ihr Geschäftswachstum in Miami Beach zu maximieren.
Die Teilnahme an einer Vorabkonferenz ist eine erforderliche Voraussetzung für die Einreichung Ihres Bewerbungsformulars.Stadt Miami Beach
Wirtschaftsentwicklungsabteilung
Thema: Programm zur Subventionierung gewerblicher Mietverträge
E-Mail: mbbiz@miamibeachfl.gov | Telefon: 305-673-75723. Planen Sie eine Vorab-Einreichungskonferenz ein, um Ihr Bewerbungsformular vor der offiziellen Bewerbung zu überprüfen.
Bewerbungsprozess
1. Bewerber, die am Programm teilnehmen möchten, beantragen und absolvieren eine Vorab-Bewerbungskonferenz. Anschließend reichen sie einen vollständigen Antrag bei der Stadt Miami Beach ein. Der Antrag muss über das Online-Portal eingereicht werden. GoSmart (https://mbbiz.gosmart.org).
2. Die Teilnahme am Programm beginnt erst mit der Einreichung eines vollständigen Antrags bei der Wirtschaftsförderungsabteilung der Stadt. Eine vorherige Kommunikation mit der Stadt im Zusammenhang mit der Einreichung eines Antrags stellt keine offizielle Einreichung dar.
3. Der Antrag muss von einem leitenden Angestellten oder Eigentümer der genannten Einheit unterzeichnet werden. Bei der Einreichung muss das Antragsformular vom eingetragenen Eigentümer der betreffenden Immobilie ausgefüllt werden. Vor Inkrafttreten muss das potenzielle Mieterunternehmen das Antragsformular ebenfalls unterzeichnen, um die Akzeptanz der Programmvoraussetzungen zu bestätigen.
4. Die Stadt prüft den Eingang der Anträge nach deren Einreichung. Die Anträge müssen von der Stadtverwaltung auf Einhaltung der Programmrichtlinien geprüft und von der Stadtkommission genehmigt werden.
5. Innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Eingang und erster Prüfung des Antrags informiert das Personal die Stadtkommission und plant eine Präsentation des Antrags in der nächsten Sitzung der Stadtkommission (es gelten die geltenden Fristen für öffentliche Bekanntmachung und Tagesordnung). Das Personal benachrichtigt den Antragsteller, sobald der Antrag in einer öffentlichen Sitzung behandelt wird. Die den Antragsteller vertretenden Führungskräfte (sowohl Eigentümer als auch Mieter) sind verpflichtet, persönlich oder virtuell an der Sitzung der Stadtkommission teilzunehmen.
6. Der von der Stadtkommission genehmigte Antrag dient als schriftliche Teilnahmevereinbarung zwischen der Stadt Miami Beach und dem Antragsteller und muss mindestens Folgendes angeben:
a. Der Höchstbetrag der Erstattungszahlungen, die der Antragsteller während der gesamten Programmlaufzeit und während jedes Geschäftsjahres erhalten kann;
b. Anerkennung der Möglichkeit, dass die Stadt auf die Finanz- und Geschäftsunterlagen des Antragstellers (sowohl des Eigentümers als auch des Mieters) zugreifen und diese prüfen kann und/oder Vor-Ort-Besuche durchführen kann, um die im Antrag, der Vereinbarung und den Erstattungsanträgen enthaltenen Geschäftsaktivitäten zu überprüfen;
c. Anerkennung, dass die Einhaltung der Bedingungen des genehmigten Antrags/Vertrags Voraussetzung für den Erhalt einer Erstattungszahlung ist und dass die Nichteinhaltung der Bedingungen des genehmigten
Die Nichteinhaltung der Antrags-/Vereinbarungsfrist kann zum Verlust der Berechtigung zum Erhalt von Erstattungszahlungen führen und stellt eine Disqualifikation des Antragstellers von der Teilnahme am Programm dar.
d. Bestätigung, dass die Zahlung der Erstattungszahlung an die Bedingung geknüpft ist, dass die Stadt jährlich ausreichende Mittel bereitstellt, um den Betrag der Erstattungszahlungen gemäß dem genehmigten Antrag/Vertrag zu decken; und
e. Bestätigung, dass die Höhe der erhaltenen Erstattungszahlungen auf den Erstattungsanträgen basiert, die als erstattungsfähige Ausgaben gelten, wie von der Stadt nach eigenem Ermessen festgelegt.
Bewertung und Genehmigung.
1. Die Bewertung und Empfehlung eines Antrags umfasst unter anderem, jedoch nicht ausschließlich, die Frage, ob die Geschäftsaktivitäten des Antragstellers Folgendes erreichen:
a. Übergang zu kompatiblen Nutzungen, die innerhalb des zugrunde liegenden Bebauungsplangebiets zulässig sind.
b. Den Ruf der Stadt als familienfreundliches Reiseziel für erstklassige Kultur, Erholung und Freizeit sowie Wellness zu stärken; oder
c. Bieten Sie eine einzigartige Gelegenheit für erlebnisorientierte und immersive Aktivitäten, die mit der Marke Miami Beach vereinbar sind; und/oder
d. Attraktivität für Einwohner, Touristen und Besucher gleichermaßen; Schaffung und Diversifizierung neuer Beschäftigungsmöglichkeiten; Anziehung von Investitionen und Steigerung des Immobilienwerts.
2. Auf Antrag und Empfehlung des Stadtdirektors kann die Stadtkommission nach eigenem Ermessen etwaige Bedingungen oder Kriterien der Berechtigung prüfen oder aufheben.
3. Gespräche mit der Stadt über das Programm und die Überprüfung und/oder Berücksichtigung eines Antragsformulars durch die Stadt sind nicht als Anspruch oder Recht auszulegen, das einem Antragsteller, Unternehmen oder Grundstückseigentümer zusteht.
Compliance-Anforderungen.
1. Programmkonformität. Um weiterhin für das Leasingzuschussprogramm berechtigt zu sein, müssen die Teilnehmer die Programmvoraussetzungen und Verpflichtungen, die in der Teilnahmevereinbarung dargelegt sind, weiterhin erfüllen.
2. Vorbehaltlich des abgeschlossenen Mietvertrags. Obwohl zum Zeitpunkt der Antragstellung kein abgeschlossener Mietvertrag mit dem Mieterunternehmen erforderlich ist, haben Teilnehmer nur Anspruch auf Erstattung der erstattungsfähigen Kosten, die aufgrund eines abgeschlossenen und wirksamen Mietvertrags zwischen Eigentümer und Mieter entstanden sind. Der Mietvertrag des Mieters kann innerhalb von 180 Tagen nach Einreichung der Antragstellung wirksam werden. Kosten sind nur dann erstattungsfähig, wenn sie nach dem Inkrafttreten eines gültigen Mietvertrags entstanden sind. Untermieter haben keinen Anspruch auf Erstattung.
3. Voraussetzung für einen guten Ruf.
Geschäftstyp 1
Übergang von nicht konformer zu zulässiger Nutzung von Eigenschaften:
Beginn zum Zeitpunkt der Bewerbung: Der bestehende Mieter (gesetzlich nicht konforme Nutzung) muss über eine gültige BTR für den Betrieb der betreffenden Immobilie verfügen. Unternehmen, die gemäß der Stadtverordnung nicht zugelassen sind und/oder ohne gültige BTR arbeiten, sind nicht rechtmäßig tätig und daher nicht zur Teilnahme an dem Programm berechtigt.
Eigentümer, Objekt und bestehender Mieter müssen einen guten Ruf bei der Stadt Miami Beach und dem Miami-Dade County genießen, d. h. es dürfen keine Gebühren oder Bußgelder offen sein, es dürfen keine laufenden oder anhängigen Rechtsstreitigkeiten mit der Stadt Miami Beach vorliegen und die ordnungsgemäße Lizenz und Genehmigung der Stadt, des Bundesstaates und des Countys vorliegen. Dieselbe Anforderung gilt für den potenziellen Mieter, sobald dieser feststeht.
Vor der Beantragung der Auszahlung der Erstattungszahlung und danach: Der vorgeschlagene Mieter muss einen guten Ruf genießen und über einen gültigen BTR und eine gültige Nutzungsbescheinigung (Certificate of Use, CU) für die betreffende Immobilie verfügen.
Geschäftstyp 2
Neue Unternehmen im Bereich Kunst und Kultur:
Beginn zum Zeitpunkt der Bewerbung:
Grundstückseigentümer, Gegenstand des Objekts und vorgeschlagener Mieter müssen einen guten Ruf bei der Stadt Miami Beach und dem Miami-Dade County genießen, d. h. es dürfen keine Gebühren oder Bußgelder ausstehen, es dürfen keine laufenden oder anhängigen Rechtsstreitigkeiten mit der Stadt Miami Beach vorliegen und sie müssen über die ordnungsgemäße Lizenz und Genehmigung der Stadt, des Staates und des County verfügen, je nachdem, was zutrifft.
Vor der Beantragung der Auszahlung der Erstattungszahlung und danach: Der vorgeschlagene Mieter muss einen guten Ruf genießen und über einen gültigen BTR und eine gültige Nutzungsbescheinigung (Certificate of Use, CU) für die betreffende Immobilie verfügen.
4. Mietdauer und Öffnungszeitraum. Die Genehmigung des Antragsformulars und der Teilnahmevereinbarung durch die Stadtkommission muss vor der Geschäftseröffnung des potenziellen Mieters erfolgen. Sofern eine am Programm teilnehmende Immobilie keine wesentlichen Mieterverbesserungen erfordert, muss der potenzielle Mieter innerhalb eines vereinbarten Zeitraums nach dem Inkrafttreten der Teilnahmevereinbarung den Betrieb aufnehmen. Das Unternehmen und die Stadt Miami Beach vereinbaren einen festgelegten und einvernehmlichen Zeitraum.
5. Voraussetzung für den Tagesbetrieb. Unternehmen können nur dann eine Kostenerstattung beantragen, wenn ihre Hauptgeschäftstätigkeit:
a. auf dem betreffenden Grundstück durchgeführt werden;
b. für die Öffentlichkeit zugänglich sind; und
c. umfassen Betriebsstunden tagsüber an nicht weniger als fünf (5) Tagen pro Woche (einschließlich Betriebsstunden, die an Tagen, an denen das Unternehmen in Betrieb ist, spätestens um 12:00 Uhr beginnen).
6. Steuern, Bußgelder oder sonstige Gebühren. Ist ein Unternehmen mit der Zahlung seiner Steuern, Bußgelder oder sonstigen Gebühren an die Stadt Miami Beach im Rückstand, kann die Stadt die Pachtzuschüsse zurückhalten, bis das Unternehmen seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat. Bei Zahlungsrückständen von mehr als einem (1) Jahr kann die Teilnahmevereinbarung gekündigt und das Unternehmen von der Teilnahme am Programm ausgeschlossen werden.
7. Medienmitteilung. Auf Anfrage der Stadt muss der Teilnehmer der Veröffentlichung einer Pressemitteilung zustimmen, in der der neue Geschäftsstandort unter namentlichem Bezug auf die Stadt Miami Beach bekannt gegeben wird. Mindestens 48 Stunden vor Veröffentlichung der Pressemitteilung muss das Unternehmen der Stadt Miami Beach eine Kopie der Pressemitteilung zukommen lassen und das genaue Datum und die Uhrzeit der Veröffentlichung angeben. Zur Unterstützung der Ankündigung wird die Marketing- und Kommunikationsabteilung der Stadt ebenfalls eine Pressemitteilung und Medienberichte veröffentlichen.
8. Medienauftritte. Gegebenenfalls werden die Teilnehmer gebeten, einen Arbeitnehmervertreter, mindestens in einer leitenden Position, zur Teilnahme an jährlichen Veranstaltungen zu benennen, um die Stadt Miami Beach bei ihren Anwerbungsbemühungen zu unterstützen und zusätzliche Teilnehmer für das Programm zu gewinnen, beispielsweise für ein Medieninterview, ein Zitat für einen Medienbericht oder eine vergleichbare Veranstaltung.
Erstattungszahlungen.
Rückerstattungszahlungen sind von der vorherigen Erfüllung der folgenden Bedingungen abhängig:
a. Genehmigung des Antrags durch die Stadtkommission;
b. Jährliche Bewilligung von Programmmitteln durch die Stadtkommission; und
c. Kontinuierliche Einhaltung der Anforderungen und Verpflichtungen einer unterzeichneten Teilnahmevereinbarung durch den Antragsteller.
Teilnehmer können nur die Erstattung erstattungsfähiger Ausgaben beantragen und werden auch nur für diese in Betracht gezogen.
Als „zulässige Ausgaben“ gelten dokumentierte Zahlungen für Ausgaben im Zusammenhang mit Miet- oder Hypothekenkosten, Leasingkosten und/oder Grundsteuern, die am oder nach dem Datum des Inkrafttretens des Mietvertrags für die betreffende Immobilie angefallen sind.
Ungeachtet des Vorstehenden können Ausgaben als nicht förderfähig erachtet werden, wenn einer der folgenden Punkte zutrifft:
1. Zwischen dem Eigentümer und dem Mieterunternehmen besteht kein Mietvertrag.
2. Der Mietvertrag ist ungültig und/oder wirksam;
3. Das betreffende Objekt hat kein Nutzungszertifikat (Certificate of Use, CU) erhalten; oder
4. Entweder der Eigentümer der Immobilie oder das Mieterunternehmen verfügt nicht über einen gültigen und aktiven BTR.
Die Überprüfung der Förderfähigkeit der Ausgaben unterliegt dem alleinigen Ermessen der Stadt.
Häufigkeit der Erstattung. Teilnehmer können höchstens einmal im Monat einen Antrag auf Erstattung der erstattungsfähigen Ausgaben bei der Stadt einreichen.
Maximale Auszeichnung. Auf Antrag und Empfehlung des Stadtdirektors kann die Stadtkommission nach eigenem Ermessen auf die Begrenzung des maximalen Zuschussbetrags verzichten.
1. Programmlaufzeit: $60.000 über drei (3) Jahre
2. Jährlich: $20.000,00 über 12 Monate
3. Monatlich: Der niedrigere Betrag von:
a. $2.500,00 pro Monat oder
b. 50% der monatlichen Ausgaben (bezogen auf förderfähige Ausgaben)
Ratenzahlungsbetrag. Die Höhe der Ratenrückerstattung variiert je nach Teilnehmer, da sie auf Grundlage der für die Immobilie zu zahlenden Miete, Hypothek, Leasingkosten und/oder Grundsteuer berechnet wird. Die Gesamtsumme der Ratenzahlungen innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten darf jedoch insgesamt $20.000 nicht überschreiten.
Die Teilnehmer werden während des Programmjahres regelmäßig überprüft, um die Einhaltung der Teilnahmevereinbarung sicherzustellen. Erstattungen erstattungsfähiger Ausgaben werden erst gewährt, wenn der Antragsteller/Teilnehmer alle im Antrag/Vertrag festgelegten Verpflichtungen erfüllt hat.
Die Auszahlungsbeträge werden in jedem Geschäftsjahr des im Vertrag und Beschluss genehmigten Auszahlungsplans festgelegt und begrenzt.
Die Stadt benennt Mitarbeiter oder Dritte, die das Programm verwalten und die Einhaltung der Vorschriften durch den Antragsteller/Teilnehmer prüfen. Alle einem Antragsteller/Teilnehmer zustehenden und von den benannten Mitarbeitern bearbeiteten Prämien bedürfen der schriftlichen Genehmigung und Bevollmächtigung der Stadt.
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