Zusammensetzung:
A. Zweck
1. Der Zweck des Ad-hoc-Beratungsausschusses für städtische Sanitärversorgung (der „Ausschuss“) besteht darin, Empfehlungen hinsichtlich der Bereiche abzugeben, in denen Verbesserungen erforderlich sind; Möglichkeiten zur Effizienzsteigerung, modernste Technologien und andere Hilfsmittel zur Aufrechterhaltung der Sanitärversorgung zu ermitteln; und sich in der Gemeinde für Verhaltensverbesserungen einzusetzen, um die Sauberkeit und Hygiene in der Stadt Miami Beach zu verbessern.
2. Der Ausschuss gibt Empfehlungen zu den folgenden Bereichen ab, in denen Innovationen für die Stadt von Nutzen sein könnten:
a. Straßen.
b. Parks.
c. Strände.
d. Parkplätze.
z. B. Wasserstraßen.
f. Bürgersteige.
3. Der Ausschuss soll Empfehlungen zu den folgenden Problembereichen abgeben, bei denen Innovationen für die Stadt von Nutzen sein könnten:
a. Schmutz.
b. Abfall.
c. Mülltonnen/Müllcontainer.
d. organisches Material.
e. und Fäkalien.
4. Darüber hinaus kann das Komitee weitere Empfehlungen an die Stadt erwägen und aussprechen, die mit seiner Mission, die Sauberkeit und Hygiene in unserer Stadt zu verbessern, im Einklang stehen.
5. Der Ausschuss tagt monatlich oder so oft, wie er es für die Abgabe abschließender Empfehlungen für notwendig erachtet. Die Amtszeit des Ausschusses endet nach einem (1) Jahr, sofern der Bürgermeister und die Stadtkommission nicht eine Verlängerung beschließen.
B. Zusammensetzung der Mitglieder
1. Das Komitee besteht aus sieben (7) Personen, die vom Bürgermeister und der Stadtkommission auf freiem Fuß ernannt werden.
2. Die sieben (7) Ernennungen werden, sofern aus jedem Gebiet bereitwillige Ausschussmitglieder ermittelt werden können, wie folgt ausgewählt: jeweils zwei (2) Mitglieder aus den Gebieten South Beach, Mid-Beach und North Beach und ein (1) weiteres Mitglied aus der gesamten Stadt.
3. Mitgliedschaftskriterien für das Komitee: Einzelpersonen müssen seit mindestens einem (1) Jahr in der Stadt ansässig sein oder seit mindestens einem (1) Jahr Eigentum/Beteiligung an einem in der Stadt ansässigen Unternehmen oder ein Arbeitsverhältnis mit diesem nachweisen.