Zusammensetzung:
Mit der Resolution 2025-33770 wurde das „Ad Hoc Iguana Remediation Advisory Committee“ für einen Zeitraum von einem Jahr (vorbehaltlich einer früheren oder späteren Beendigung durch die Stadtkommission) wiedereingesetzt, um zu untersuchen, welche Maßnahmen andere Gerichtsbarkeiten zur Bekämpfung von Leguaninvasionen ergriffen haben, und um dem Bürgermeister und der Stadtkommission Empfehlungen zu Möglichkeiten zur Eindämmung und Entfernung der Leguanplage zu unterbreiten.
ZweckÂ
- Am 28. Juni 2023 wurde mit der Resolution Nr. 2023-32650 der Ad-hoc-Beratungsausschuss zur Leguansanierung für einen Zeitraum von einem Jahr (vorbehaltlich einer früheren oder späteren Beendigung durch die Stadtkommission) wiedereingesetzt, um zu untersuchen, welche Maßnahmen andere Gerichtsbarkeiten zur Bekämpfung von Leguaninvasionen ergriffen haben, und dem Bürgermeister und der Stadtkommission Empfehlungen zu Möglichkeiten zur Eindämmung der Leguanbefalle zu unterbreiten.
- Der Ausschuss tritt monatlich oder so oft zusammen, wie er es für die Abgabe endgültiger Empfehlungen für notwendig erachtet.
Zusammensetzung der MitgliederÂ
- Das Komitee besteht aus sieben (7) Personen, die direkt von einzelnen Stadträten und dem Bürgermeister ernannt werden.
- Mitgliedschaftskriterien für das Komitee: Personen müssen seit mindestens zwei (2) Jahren in der Stadt wohnen oder seit mindestens zwei (2) Jahren Eigentümer/Beteiligung an einem in der Stadt ansässigen Unternehmen oder ein Arbeitsverhältnis mit diesem nachweisen. Ausnahmen hiervon können von der Stadtkommission mit Mehrheitsbeschluss für Personen mit spezifischen Kenntnissen oder Fachkenntnissen im Bereich der Leguan-Sanierung oder der Sanierung anderer invasiver, nichtheimischer Arten genehmigt werden.
Befugnisse und PflichtenÂ
Der Ausschuss wird Maßnahmen anderer Gerichtsbarkeiten zur Verhinderung, Ausrottung und Kontrolle der Ausbreitung invasiver Leguane untersuchen und den Stadtdirektor und die Stadtkommission über mögliche Maßnahmen beraten, die der Stadt zusätzlich zur Beauftragung eines Leguanbekämpfungs- und -entfernungsdienstes zur Verfügung stehen. Dazu gehören unter anderem Empfehlungen hinsichtlich der Ausschreibung von Anbietern von Leguanbekämpfungsdiensten durch die Verwaltung.
Interessenkonflikt.Â
Gemäß dem Recht Floridas sollte sich ein Beiratsmitglied bei Vorliegen eines Interessenkonflikts der Stimme enthalten, wenn es ein persönliches, privates oder berufliches Interesse hat und dies seinem besonderen privaten Vorteil oder dem Vorteil eines Auftraggebers dient, von dem es beauftragt wird. Der Verbindungsbeamte der Staatsanwaltschaft unterstützt die Beiratsmitglieder bei Bedarf bei der Lösung potenzieller Abstimmungskonflikte.
Administrativer Verbindungsbeamter Â
Die unterstützenden Abteilungen des Ausschusses sind das Büro des Stadtverwalters und das Bauamt. Die Staatsanwaltschaft berät den Ausschuss.Â
Ein Quorum besteht aus drei (3) oder mehr Mitgliedern.Â