Beratender Ausschuss für bezahlbaren Wohnraum

Der Ausschuss für bezahlbaren Wohnraum (AHAC) überprüft bestehende Richtlinien und Verfahren, Verordnungen, Bebauungsvorschriften und den verabschiedeten Stadtentwicklungsplan. Er empfiehlt konkrete Maßnahmen oder Initiativen zur Förderung oder Erleichterung des Baus von bezahlbarem Wohnraum und zur Wahrung der Wertsteigerungsfähigkeit der Immobilie. Der AHAC prüft außerdem staatlich geförderte Projekte und gibt Förderempfehlungen.

Weitere Einzelheiten finden Sie in Verordnung 2020-4355.

Zusammensetzung:

Der Beratende Ausschuss für bezahlbaren Wohnraum besteht aus elf stimmberechtigten Mitgliedern mit einer Amtszeit von jeweils zwei Jahren. Ein Mitglied des Ausschusses ist der Bürgermeister oder ein Mitglied der Stadtkommission, das durch Mehrheitsbeschluss des Bürgermeisters und der Stadtkommission ernannt wird. Die übrigen zehn Mitglieder werden durch Mehrheitsbeschluss des Bürgermeisters und der Stadtkommission ernannt und müssen mindestens sechs (6) der folgenden Kategorien angehören:

    1. Ein Bürger, der sich im Zusammenhang mit bezahlbarem Wohnraum aktiv in der Wohnungsbaubranche engagiert;
    2. Ein Bürger, der im Zusammenhang mit bezahlbarem Wohnraum aktiv im Bank- oder Hypothekenbankwesen tätig ist;
    3. Ein Bürger, der Vertreter der Arbeitsgebiete ist, die sich aktiv im Wohnungsbau im Zusammenhang mit bezahlbarem Wohnraum engagieren;
    4. Ein Bürger, der sich aktiv für die Belange von Menschen mit geringem Einkommen im Zusammenhang mit bezahlbarem Wohnraum einsetzt;
    5. Ein Bürger, der sich aktiv als gewinnorientierter Anbieter von bezahlbarem Wohnraum engagiert;
    6. Ein Bürger, der sich aktiv als gemeinnütziger Anbieter von bezahlbarem Wohnraum engagiert;
    7. Ein Bürger, der sich als Immobilienfachmann aktiv im Zusammenhang mit bezahlbarem Wohnraum engagiert;
    8. Ein Bürger, der gemäß Florida Statute §163.3174 (Mitglied des Planungsausschusses) aktiv in der örtlichen Planungsbehörde tätig ist;
    9. Ein Bürger, der im Zuständigkeitsbereich der örtlichen Regierungsbehörde wohnt, die die Ernennungen vornimmt;
    10. Ein Bürger, der Arbeitgeber innerhalb der Gerichtsbarkeit vertritt;
    11. Ein Bürger, der das Personal der wesentlichen Dienste vertritt, wie im örtlichen Wohnungsbeihilfeplan definiert.

Wenn die Stadt aufgrund eines Interessenkonflikts der potenziellen Kandidaten oder aufgrund anderer triftiger Gründe nicht in der Lage ist, einen Bürger zu ernennen, der sich aktiv mit diesen Aktivitäten im Zusammenhang mit bezahlbarem Wohnraum beschäftigt, kann ein Bürger ernannt werden, der diese Aktivität ohne Rücksicht auf bezahlbaren Wohnraum ausübt.

Anfragen zu öffentlichen Aufzeichnungen

Besuchen Sie die Website für öffentliche Archivanfragen der Stadt Miami Beach. Senden Sie eine neue Anfrage, prüfen Sie den Status einer bereits eingereichten Anfrage und durchsuchen Sie das Archiv der Archivanfragen.

Wenn Sie Fragen zu öffentlichen Aufzeichnungen haben, wenden Sie sich bitte an das Büro des Stadtschreibers von Miami Beach unter 305-673-7411. 

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