Zusammensetzung
Die Mitglieder dieses Ausschusses bestehen aus sieben (7) stimmberechtigten Mitgliedern, von denen jeweils ein Mitglied direkt vom Bürgermeister und jedem Stadtrat ernannt wird. Der Hauptzweck des Ausschusses besteht darin, den Verwaltungsrat bei der Auswahl eines Wirtschaftsprüfers für die jährliche Finanzprüfung gemäß FS 218.39 zu unterstützen. Der Prüfungsausschuss kann jedoch auch andere vom Verwaltungsrat der Einrichtung festgelegte Prüfungsaufsichtsaufgaben wahrnehmen.
Gemäß FS 218.391 muss der Ausschuss:
1. Festlegung von Faktoren, die zur Bewertung der von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu erbringenden Prüfungsleistungen herangezogen werden sollen;
2. Angebote qualifizierter Firmen bewerten; und
3. Mindestens drei Firmen, die für die Erbringung der erforderlichen Leistungen als am besten qualifiziert gelten, sollten nach ihrer Präferenz bewertet und empfohlen werden.