ZWECK:
Der Zweck des Haushaltsbeirats besteht darin, dem Finanz- und Wirtschaftsresilienzausschuss und der Stadtkommission Empfehlungen zu Angelegenheiten zu geben, die sich auf den Haushalt und die Finanzen der Stadt auswirken.
ZUSAMMENSETZUNG:
Neun (9) Mitglieder. Sieben (7) direkte Ernennungen, wobei der Bürgermeister und jeder Kommissar eine (1) Ernennung vornehmen. Zwei (2) allgemeine Ernennungen: ein (1) Wirtschaftsprüfer und ein (1) Finanzberater.
ANTRÄGE:
- LTC 018-2019 ANTRAG DES HAUSHALTSBERATUNGSAUSSCHUSSES
- LTC 019-2019 ANTRAG DES HAUSHALTSBERATUNGSAUSSCHUSSES
- Antrag des Haushaltsberatungsausschusses LTC 244-2019
- Antrag des Haushaltsberatungsausschusses LTC 275-2019
- Antrag des Haushaltsberatungsausschusses LTC 030-2020
- Antrag des Haushaltsberatungsausschusses LTC 077-2020
- LTC 178-2020 Analyse des zweiten Quartals des Geschäftsjahres 2020
- LTC 256-2020 Budgetberatungsausschuss 14. Juli 2020
- Antrag des Haushaltsberatungsausschusses LTC 319-2020
- Antrag des Haushaltsberatungsausschusses LTC 059-2022
- Antrag des Haushaltsberatungsausschusses LTC 251-2024
- Antrag des Haushaltsberatungsausschusses LTC 149-2025