Zusammensetzung
Jedes Mitglied des Kultur- und Kunstrates trägt die Verantwortung, die Interessen der Künste in der Stadt zu vertreten. Kein Ratsmitglied darf seine Rolle darin sehen, ein bestimmtes geografisches Gebiet innerhalb der Stadt, eine Interessengruppe, eine Kunstinstitution, eine Gemeinschaftsorganisation oder ein Publikum zu vertreten.
Der Kulturrat besteht aus elf (11) Mitgliedern, die durch Mehrheitsbeschluss des Bürgermeisters und der Stadtkommission ernannt werden. Die Amtszeit jedes Mitglieds beträgt drei (3) Jahre. Kein Ratsmitglied darf länger als sechs aufeinanderfolgende Jahre amtieren; diese Bestimmung gilt rückwirkend ab dem Datum der ersten Ernennung. Ratsmitglieder, die die maximale Amtszeit erreicht haben, dürfen innerhalb von zwei Jahren nach Ablauf ihrer Amtszeit nicht in den Rat berufen werden.
Amtszeit: Drei (3) Jahre