Zusammensetzung
Der Ausschuss für Barrierefreiheit besteht aus 14 stimmberechtigten Mitgliedern; der Bürgermeister und jeder Stadtrat ernennen zwei Mitglieder direkt. Das Quorum besteht aus fünf Mitgliedern. Für formelle Maßnahmen des Ausschusses sind mindestens fünf Stimmen erforderlich. Folgende Kategorien werden berücksichtigt, sind aber nicht darauf beschränkt:
Personen mit eingeschränkter Mobilität;
Gehörlose und/oder schwerhörige Personen in der Gemeinde;
Blinde und/oder sehbehinderte Personen in der Gemeinde;
Geistige, kognitive oder Entwicklungsstörungen; und
Die Branchen Tourismus und Kongresse, Einzelhandel, Gastgewerbe (Restaurant oder Hotel) und Gesundheitswesen (oder Rehabilitation).
Die Rechtsberatung erfolgt durch die Staatsanwaltschaft.