Zusammensetzung
Abs. 2-190.157. Zweck des Ausschusses
Der Zweck des Beratungsausschusses für wirtschaftliche Entwicklung („Ausschuss“) besteht darin, den Bürgermeister und die Stadtkommission sowie die Stadtverwaltung bei Richtlinien, Programmen und Initiativen zu beraten, die das Wirtschaftswachstum, die Anbindung und Anwerbung von Unternehmen, die Schaffung von Arbeitsplätzen und die allgemeine wirtschaftliche Vitalität der Stadt Miami Beach unterstützen.
Abs. 2-190.158. Befugnisse und Pflichten
Der Ausschuss hat folgende Befugnisse und Aufgaben:
1. Überprüfen Sie vorgeschlagene Strategien zur wirtschaftlichen Entwicklung, Anreizprogramme und Kapitalinvestitionen und geben Sie Empfehlungen dazu ab.
2. Helfen Sie dabei, Hindernisse für das Unternehmenswachstum zu identifizieren und schlagen Sie umsetzbare Lösungen vor.
3. Geben Sie Input zu Branding-, Marketing- und Geschäftsrekrutierungsbemühungen.
Abschnitt 2-190.159. Zusammensetzung
Der Ausschuss besteht aus sieben (7) Mitgliedern, die jeweils für eine Amtszeit von höchstens zwei (2) Jahren ernannt werden. Jedes Mitglied der Stadtkommission nimmt eine (1) direkte Ernennung in den Ausschuss vor.
1. Die sieben (7) Mitglieder müssen der Stadt gemäß den allgemeinen Anforderungen in Abschnitt 2-22 der Stadtordnung angehören. Darüber hinaus müssen die Mitglieder folgende Voraussetzungen erfüllen:
2. Allgemeine Anforderungen. Jedes der sieben (7) Mitglieder muss ein nachgewiesenes Interesse an mindestens einem der folgenden Punkte haben:
a. Geschäftseigentum oder Unternehmertum
b. Finanzen, Investitionen oder Bankwesen
c. Personalentwicklung oder Berufsausbildung
d. Gastgewerbe, Tourismus oder Kunst
e. Technologie und Innovation
f. Stadtplanung, Wirtschaft oder öffentliche Ordnung