Zusammensetzung:
Der Zweck des General Obligation Bond Oversight Committee besteht darin, dem City Manager und der City Commission aus einer Makroperspektive beratende Empfehlungen hinsichtlich des zeitlichen Fortschritts, der Gesamtziele, der Kosten (einschließlich finanzieller Effizienz) und der rechtzeitigen Fertigstellung von Projekten des General Obligation Bond Program („GO Bond Program“) zu unterbreiten, die von den Wählern bei den Sonderwahlen der Stadt Miami Beach am 6. November 2018 und 8. November 2022 genehmigt wurden.
Das General Obligation Bond Oversight Committee setzt sich wie folgt aus vierzehn (14) Mitgliedern zusammen:
Acht (8) stimmberechtigte Mitglieder mit gestaffelten Amtszeiten, die von der Stadtkommission wie folgt ernannt werden:
(1) zwei Einwohner der Stadt aus dem Gebiet North Beach;
(2) zwei Einwohner der Stadt aus dem Gebiet Mid-Beach; und
(3) zwei Stadtbewohner aus der Gegend von South Beach.
(4) zwei Einwohner der Stadt aus einem beliebigen geografischen Gebiet der Stadt mit Erfahrung in der Arbeit mit Kultur-/Kunstorganisationen, auch in Bezug auf Betrieb, Anlagenverwaltung oder Design.
Ein direkt vom Bürgermeister ernannter stimmberechtigter Teilnehmer, der in einem beliebigen Stadtteil ansässig ist und den Vorsitz des Ausschusses übernimmt.
Fünf (5) von Amts wegen nicht stimmberechtigte Mitglieder wie folgt:
(1) ein Beauftragter des Prüfungsausschusses der Stadt;
(2) ein Beauftragter des städtischen Ausschusses für Parks und Freizeiteinrichtungen;
(3) ein Beauftragter des städtischen Haushaltsbeirats; und
(4) ein Beauftragter des Nachhaltigkeitsausschusses der Stadt.
(5) ein Beauftragter des Kultur- und Kunstrates der Stadt.
Die Amtszeit der stimmberechtigten Mitglieder beträgt zwei Jahre.
(1) Für die Amtszeitbeschränkungen der in Absatz (a)(1)-(3) genannten stimmberechtigten Mitglieder gelten die in Abschnitt 222(5)(b) des City Code für allgemein ernannte Mitglieder festgelegten Amtszeitbeschränkungen.
(2) Die Amtszeit des Ausschussvorsitzenden richtet sich nach den in Abschnitt 2-22 (5)(a) der Stadtverordnung für Direkternennungen festgelegten Amtszeitbeschränkungen.
Jedes der neun (9) stimmberechtigten Mitglieder muss ein hohes Maß an Wissen oder Fachkenntnissen in einem oder mehreren der folgenden Bereiche oder Disziplinen nachweisen:
(1) Bankwesen/Finanzen;
(2) Bauwesen;
(3) Immobilienentwicklung:
(4) Baumanagement;
(5) Freizeit- oder Kultur-/Kunstbetrieb, Anlagenverwaltung/-gestaltung;
(6) Architektur;
(7) Landschaftsgestaltung/Landschaftsarchitektur;
(8) Öffentliche Sicherheitssysteme;
(9) Öffentliche Bauarbeiten;
(10) Öffentliche Einrichtungen;
(11) Ingenieurwissenschaften;
(12) Städteplanung/Stadtgestaltung;
(13) Resilienz/Umweltmanagement;
(14) Kommunikation; oder
(15) Nachbarschaftsführung.
Die wichtigsten unterstützenden Abteilungen des Aufsichtsausschusses für allgemeine Obligationenanleihen sind das Büro des Stadtverwalters, die Finanzabteilung, die Abteilung für Kapitalverbesserungsprojekte und die Abteilung für Einrichtungen und Fuhrpark. Die Staatsanwaltschaft berät den Ausschuss, und das Büro des Generalinspektors der Stadt übernimmt die Aufsicht.