Zusammensetzung
Die Laufzeit beträgt vier (4) Jahre.
Fünf (5) Mitglieder bestehen aus:
Zwei (2) Gesundheitsdienstleister;
Eine (1) Person aus dem allgemeinen Geschäftsleben, die in der Gemeinde einen guten Ruf genießt; Ein (1) Buchhalter; und
Ein (1) Anwalt;
Der Vorsitzende des Gesundheitsbeirats fungiert als nicht stimmberechtigter Berater der Behörde.
Die Mitglieder müssen Einwohner der Stadt sein. Florida-Statut 154.207: Keine Amtszeitbeschränkung.