Wohnungsbehörde

Zusammensetzung

Die Amtszeit beträgt vier Jahre. Fünf (5) Mitglieder werden vom Bürgermeister ernannt. Die Ernennungen müssen von der Stadtkommission bestätigt werden. Mindestens ein (1) Mitglied muss ein Bewohner sein, der in einem Wohnprojekt aktuell Mietzahlungen leistet, oder eine Person mit geringem oder sehr geringem Einkommen, die im Zuständigkeitsbereich der Wohnungsbehörde wohnt und Mietzuschüsse durch ein Programm der Behörde oder der öffentlichen Wohnungsbaubehörde erhält, die für denselben Ort zuständig ist, den die Wohnungsbehörde betreut. Dieses Mitglied wird ernannt, sobald eine Stelle frei wird.

Anfragen zu öffentlichen Aufzeichnungen

Besuchen Sie die Website für öffentliche Archivanfragen der Stadt Miami Beach. Senden Sie eine neue Anfrage, prüfen Sie den Status einer bereits eingereichten Anfrage und durchsuchen Sie das Archiv der Archivanfragen.

Wenn Sie Fragen zu öffentlichen Aufzeichnungen haben, wenden Sie sich bitte an das Büro des Stadtschreibers von Miami Beach unter 305-673-7411. 

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