Zusammensetzung
Die Amtszeit beträgt vier Jahre. Fünf (5) Mitglieder werden vom Bürgermeister ernannt. Die Ernennungen müssen von der Stadtkommission bestätigt werden. Mindestens ein (1) Mitglied muss ein Bewohner sein, der in einem Wohnprojekt aktuell Mietzahlungen leistet, oder eine Person mit geringem oder sehr geringem Einkommen, die im Zuständigkeitsbereich der Wohnungsbehörde wohnt und Mietzuschüsse durch ein Programm der Behörde oder der öffentlichen Wohnungsbaubehörde erhält, die für denselben Ort zuständig ist, den die Wohnungsbehörde betreut. Dieses Mitglied wird ernannt, sobald eine Stelle frei wird.