Menschenrechtsausschuss

Zusammensetzung

(a) Der Ausschuss besteht aus mindestens fünf und höchstens elf Mitgliedern, wobei jedes fünfte Mitglied direkt vom Bürgermeister ernannt wird und die übrigen Mitglieder von der Stadtkommission ernannt werden.

(b) Die Mitglieder des Ausschusses sollen die Vielfalt der durch die städtische Menschenrechtsverordnung geschützten Personen möglichst umfassend widerspiegeln. Im Einklang mit dieser Richtlinie soll der Stadtdirektor mindestens zwei Monate vor der Ernennung oder Wiederernennung von Mitgliedern des Ausschusses Vorschläge von möglichst vielen öffentlichen Diensten und anderen Quellen einholen, die er für geeignet hält.

(c) Mindestens ein Ausschussmitglied muss zusätzlich zu den hierin festgelegten allgemeinen Qualifikationen eine Zulassung als Rechtsanwalt in einer US-amerikanischen Jurisdiktion (einschließlich des District of Columbia und aller US-Territorien) besitzen, aktives und angesehenes Mitglied der jeweiligen Anwaltskammer sein und Erfahrung im Bürgerrechtsrecht haben. Bevorzugt werden Ausschussmitglieder, die eine Zulassung als Rechtsanwalt im Bundesstaat Florida besitzen, aktives und angesehenes Mitglied der Anwaltskammer Floridas sind und Erfahrung im Bürgerrechtsrecht haben.

(d) Die Mitglieder üben ihre Tätigkeit ohne Vergütung aus.

(e) Amtszeitbeschränkungen. Von einzelnen Stadtkommissaren ernannte Mitglieder (direkt ernannte Mitglieder) dürfen dem Ausschuss höchstens acht Jahre in Folge angehören. Von der gesamten Stadtkommission ernannte Mitglieder (allgemein ernannte Mitglieder) dürfen dem Ausschuss höchstens sechs Jahre angehören. Nach Ablauf ihrer Amtszeit verbietet dieser Unterabschnitt nicht, dass direkt oder allgemein ernannte Mitglieder für weitere zwei Jahre wiedergewählt werden, wenn:

1. Der einzelne Kommissar, der einen Direktkandidaten ernannt hat, stellt fest, dass der Kandidat während seiner Tätigkeit im Ausschuss Beiträge geleistet hat, die für die Stadt von besonderem Nutzen sind.

2. Die Stadtkommission als Ganzes stellt fest, dass ein allgemein ernannter Kandidat während seiner Tätigkeit im Ausschuss Beiträge geleistet hat, die für die Stadt von besonderem Nutzen sind.

Lernen Sie das Miami Beach Human Rights Committee kennen

Die Stadt Miami Beach verbietet Diskriminierung bei der Beschäftigung, der Wohnungssuche und in öffentlichen Einrichtungen. Wenn Sie glauben, aufgrund Ihrer Rasse, Hautfarbe, nationalen Herkunft, Religion, Ihres Geschlechts, Ihrer Geschlechtsidentität, Ihrer sexuellen Orientierung, Ihres Familienstands, Ihres Alters oder einer Behinderung Opfer einer rechtswidrigen Diskriminierung geworden zu sein, können Sie innerhalb von 180 Tagen nach der mutmaßlichen Diskriminierung Beschwerde bei der Stadt einreichen. Alle Beschwerden werden umfassend und umgehend untersucht.

Der Menschenrechtsausschuss der Stadt Miami Beach informiert die Öffentlichkeit seit 2010 über die Rechte und Rechtsmittel der städtischen Menschenrechtsverordnung, fördert das öffentliche Bewusstsein für Menschenrechtsfragen und empfiehlt dem Bürgermeister und der Kommission Gesetze oder Maßnahmen, die die Menschenrechte fördern und Diskriminierung verhindern. Die Menschenrechtsverordnung der Stadt Miami Beach ist eine der umfassendsten weltweit und verbietet Diskriminierung bei der Wohnungssuche, am Arbeitsplatz oder in öffentlichen Einrichtungen aufgrund von Rasse, Hautfarbe, nationaler Herkunft, Religion, Geschlecht, Geschlechtsidentität, sexueller Orientierung, Behinderung, Familienstand oder Alter. Zu den jüngsten Menschenrechtsereignissen und -schwerpunkten gehörten Menschenhandel, Transgender-Probleme, wirtschaftliche und Lohndiskriminierung sowie Wohnungsfragen. Der Ausschuss tagt monatlich außer im August.

Das Beschwerdeformular ist online oder im Rathaus von Miami Beach, 1700 Convention Center Drive, 3. Stock (Personalabteilung), erhältlich. Das Beschwerdeformular ist in Englisch, Spanisch und Kreolisch verfügbar. Weitere Informationen erhalten Sie unter 305.673.7524.

Englisches Beschwerdeformular
Anweisungen zum Beschwerdeformular für Menschenrechtsverletzungen
Spanisches Beschwerdeformular
Anweisungen zum spanischen Beschwerdeformular
Kreolisches Beschwerdeformular
Anweisungen zum kreolischen Beschwerdeformular

Wer kann eine Diskriminierungsbeschwerde einreichen?
Häufig gestellte Fragen
Geschichte der Menschenrechtsverordnung von Miami Beach
Kopie der Menschenrechtsverordnung 2010-3669
Kopie der obligatorischen Aushangpflicht - Verordnung 2013-3818

Obligatorische Veröffentlichungspflicht – Klicken Sie hier, um das Poster „Diskriminierung ist illegal“ anzuzeigen.
Begriff „Intersexualität“ als geschützte Klassifizierung hinzugefügt – Verordnung 2013-3828
Abstammung, Größe, Gewicht, Lebenspartnerschaft, Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft, Familienstand und politische Zugehörigkeit als geschützte Klassen hinzugefügt – Verordnung 2016-4034 NEU

Ein wichtiger Bestandteil der Menschenrechtsverordnung ist die Einrichtung des Menschenrechtsausschusses der Stadt Miami Beach (MBHRC). Zu seinen Aufgaben gehört unter anderem die Information der Bürger über die Rechte und Rechtsmittel der Menschenrechtsverordnung. Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch unter (305) 673.7411.

LGBT-Verbindungsperson des Bürgermeisters


Informationen zur MBHRC-Mitgliedschaft und TagesordnungMenschenrechtskommission

 Position

 Name

 Ernennung durch

Stuhl Amanda Knapp Stadtkommission
Stellvertretender Vorsitzender
Dale Stine
Stadtkommission
Vorstandsmitglied Gail Kay Harris Bürgermeister Steven Meiner
Vorstandsmitglied Deidre Grossman Stadtkommission
Vorstandsmitglied Gary Matinez Stadtkommission
Vorstandsmitglied Jessica Lane Stadtkommission
Vorstandsmitglied Kara Skorupa Stadtkommission
Stadtverbindung Muriel Thomas Stadtkommission

Anfragen zu öffentlichen Aufzeichnungen

Besuchen Sie die Website für öffentliche Archivanfragen der Stadt Miami Beach. Senden Sie eine neue Anfrage, prüfen Sie den Status einer bereits eingereichten Anfrage und durchsuchen Sie das Archiv der Archivanfragen.

Wenn Sie Fragen zu öffentlichen Aufzeichnungen haben, wenden Sie sich bitte an das Büro des Stadtschreibers von Miami Beach unter 305-673-7411. 

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