Zusammensetzung:
Zweck
Der Zweck des Ad-hoc-Beratungsausschusses für das North Beach CRA (der „Ausschuss“) besteht darin, der Verwaltung und der Stadtkommission aus einer Makroperspektive beratende Empfehlungen zum North Beach CRA zu unterbreiten.
Befugnisse und PflichtenÂ
Der Ausschuss hat folgende Befugnisse und Pflichten:
-
- Geben Sie beratende Empfehlungen zur Umsetzung des Sanierungsplans für das North Beach CRA und zu öffentlichen Projekten ab, die vom North Beach CRA finanziert werden würden, einschließlich Empfehlungen zum Gesamtzeitplan, zur Kosteneffizienz und zur Priorisierung vorgeschlagener öffentlicher Projekte im North Beach CRA.
- Geben Sie beratende Empfehlungen zur interkommunalen Vereinbarung mit Miami-Dade County in Bezug auf das North Beach CRA und alle damit verbundenen Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem North Beach CRA ab.
Zusammensetzung der Mitglieder.Â
Der Ausschuss besteht aus sieben (7) Personen, die jeweils für eine Amtszeit von höchstens einem (1) Jahr ernannt werden. Außerdem gibt es einen (1) nicht stimmberechtigten, von Amts wegen ernannten Vertreter der Normandy Fountain Business Association, der nicht zur Beschlussfähigkeit des Ausschusses zählt.
Die sieben (7) Mitglieder müssen der Stadt angehören. Diese Anforderung wird auf folgende Weise erfüllt:
-
- Ansässige Mitglieder.
a. Mindestens eines der sieben Mitglieder muss derzeit seit mindestens fünf Jahren im Gebiet von North Beach wohnen, das im Allgemeinen als der Teil von Miami Beach gilt, der nördlich von 63 liegt. rd Straße.
b. Mindestens drei der sieben Mitglieder müssen derzeit seit mindestens fünf Jahren innerhalb der geografischen Grenzen des North Beach CRA oder in einem Umkreis von 300 Fuß davon wohnen.
c. Von der fünfjährigen Mindestwohnsitzpflicht gemäß den Unterabschnitten (1)(a) und (1)(b) kann mit einer Fünf-Siebtel-Mehrheit der Stadtkommission abgesehen werden, wenn ein Einwohner des betreffenden geografischen Gebiets für die Mitarbeit im Ausschuss zur Verfügung steht und aufgrund seiner Ausbildung und/oder Erfahrung außergewöhnlich qualifiziert ist.
d. Die Wohnsitzanforderung eines Radius von 300 Fuß in Unterabschnitt (1)(b) kann mit einer 5/7-Mehrheit der Stadtkommission aufgehoben werden, falls ein Bewohner innerhalb einer angemessenen Entfernung vom 300-Fuß-Radius der geografischen Grenze des North Beach CRA lebt und aufgrund seiner Ausbildung und/oder Erfahrung außergewöhnlich qualifiziert ist.
- Geschäftsmitglied. Mindestens eines (1) der sieben Mitglieder muss seit mindestens fünf (5) Jahren eine Eigentumsbeteiligung an einem Unternehmen innerhalb der geografischen Grenzen des North Beach CRA nachweisen, unabhängig vom Wohnsitz der Person. Ein Kandidat, der die Anforderungen sowohl als Einwohner als auch als Geschäftsinhaber erfüllt, kann sich entweder für die Kategorie „Einwohnermitglied“ gemäß Abschnitt C(1)(a) oben oder für die Kategorie „Geschäftsmitglied“ gemäß diesem Unterabschnitt qualifizieren.
- Mitglied der Immobilienbranche. Mindestens ein (1) der sieben Mitglieder des Ausschusses muss ein Fachmann der Immobilienbranche sein und seinen Wohnsitz in der Stadt Miami Beach haben.
- Mitglied als Rechtsanwalt. Mindestens ein (1) der sieben Mitglieder des Ausschusses muss ein Rechtsanwalt mit Erfahrung in den Bereichen Landnutzung, Immobilien oder einem anderen verwandten Rechtsgebiet sein und seinen Wohnsitz in der Stadt Miami Beach haben oder eine Vollzeit-Kanzlei mit Büro in North Beach unterhalten.
- Allgemeine Anforderungen. Jedes der sieben (7) Mitglieder muss ein nachweisliches Interesse an Fragen der Nachbarschaftsführung haben, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Nachbarschaftsgeschäftsgruppen, Hausbesitzer- oder Wohnungseigentümergemeinschaften und -genossenschaften, Bürgergruppen und/oder andere ähnliche Qualifikationen.
- Mitglied von Amts wegen der Normandy Fountain Business Association. Der nicht stimmberechtigte Vertreter von Amts wegen der Normandy Fountain Business Association wird von der Vereinigung nominiert und bedarf der Genehmigung der Stadtkommission.
- Ansässige Mitglieder.
Für die Zwecke dieses Abschnitts C haben diese Begriffe die folgende Bedeutung:Â
- „Eigentumsanteil“ bezeichnet den Besitz von zehn Prozent (10%) oder mehr eines Unternehmens (einschließlich des Besitzes von 10% oder mehr des ausstehenden Grundkapitals).Â
- Unter „Unternehmen“ sind Einzelunternehmen, Partnerschaften, Kapitalgesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung zu verstehen, ausgenommen sind jedoch Unternehmen, die in der Immobilienbranche (einschließlich Entwicklung, Maklertätigkeit oder Immobilienverwaltung) tätig sind, oder Rechtsanwaltskanzleien, da in diesen Bereichen tätige Personen unter die Kategorie „Mitglied der Immobilienbranche“ in Unterabschnitt C(1)(c) hierin oder unter die Kategorie „Mitglied der Rechtsanwälte“ in Unterabschnitt C(1)(d) fallen würden.Â