Zusammensetzung
Zehn (10) Mitglieder, die mit einer 5/7-Mehrheit ernannt werden:
1. Sechs (6) davon müssen Bürger von Miami Beach sein, die nicht im Dienst der Stadt stehen und jeweils einen anderen Beruf haben;
2. Drei (3) reguläre Angestellte der Stadt Miami Beach, die von den Angestellten auf Probe und den regulären Angestellten der Stadt gewählt werden und aus den Angestellten mit regulärem Status in den jeweiligen Gruppen gewählt werden:
Gruppe I besteht aus den Mitarbeitern der Polizei, der Feuerwehr und der Strandwache;
Gruppe II besteht aus Mitarbeitern in Verwaltungs- und Führungspositionen;
Die Gruppe III besteht aus allen anderen Arbeitnehmern,
Der Personalleiter ist nicht stimmberechtigtes Mitglied.
Über The Personnel Board
MarlaAlpizar@miamibeachfl.gov Der Personalausschuss genehmigt, lehnt ab und ändert den Stellenplan, die Personalordnung und die Qualifikationsanforderungen für Bewerber auf eine Stelle im öffentlichen Dienst. Der Ausschuss ist befugt, die faire und ordnungsgemäße Anwendung des Beamtengesetzes und der Personalordnung sicherzustellen. Er befasst sich mit Beschwerden gegen Leistungsbeurteilungen und Disziplinarmaßnahmen. Darüber hinaus untersucht er verschiedene andere Personalangelegenheiten und gibt dazu Empfehlungen ab.
Die Sitzungen stehen allen Mitarbeitern (mit Genehmigung ihrer Vorgesetzten) und der Öffentlichkeit offen.
Der Personalrat besteht aus sechs von der Stadtkommission ernannten Bürgern von Miami Beach und drei von den Probe- und Festangestellten der Stadt gewählten Mitarbeitern. Jedes Mitarbeitermitglied wird von den Angestellten der folgenden Gruppen gewählt:
- Gruppe I: Mitarbeiter der Polizei, Feuerwehr und Strandwache;
- Gruppe II: Mitarbeiter in Verwaltungs- und Aufsichtsfunktionen und
- Gruppe III: alle anderen klassifizierten Mitarbeiter.
Der Personalleiter fungiert als Verbindungsperson der Stadt zum Personalausschuss.
Jeder Mitarbeiter, der einen Punkt auf die Tagesordnung des Personalrats setzen möchte, muss die Anfrage per E-Mail an MarlaAlpizar@miamibeachfl.gov zehn (10) Werktage vor der nächsten Vorstandssitzung.