Ansprüche
Die Abteilung für Risikomanagement und Schadensregulierung untersucht und versucht, gegen die Stadt erhobene Ansprüche zu klären, die sowohl Personen- als auch Sachschäden betreffen und angeblich aus der Tätigkeit der Stadt entstanden sind. Die Ansprüche werden mithilfe eines vereinfachten Verfahrens zur Beilegung von Rechtsstreitigkeiten bearbeitet, ohne dass der Aufwand, die Zeit und die Kosten eines formellen Justizsystems erforderlich sind. Somit dient das Schadensregulierungsverfahren sowohl den Bedürfnissen des Anspruchstellers als auch der Stadt.
Die Wiedergutmachung von Verlusten, die der Stadt durch die Fahrlässigkeit Dritter entstanden sind, wird vom Risikomanagement über das Subrogationsprogramm angestrebt.
Sollten Sie Ihren Anspruch direkt beim Risk Management Claims Office der Stadt einreichen wollen, bitten wir Sie, den Vorgang im Online-Portal zu verfolgen, indem Sie auf den folgenden URL-Link klicken:
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Bitte reichen Sie alle relevanten Belege ein, wie etwa Quittungen, Eigentumsnachweise, mehrere Kostenvoranschläge, Rechnungen usw. oder alle anderen zusätzlichen Nachweise, die für Ihren Anspruch relevant sind (z. B. Fotos, Diagramme usw.).
Das Schadensbüro der Stadt wird keine Zahlungen für Schäden oder Nutzungsausfälle leisten und sich auch nicht zur Zahlung verpflichten, bis unsere Untersuchung abgeschlossen ist. Das Risikomanagement prüft den Fall gründlich anhand der Sachlage und der Fakten des Anspruchs und entscheidet anschließend über eine der folgenden drei Lösungen:
- einen Geldbetrag zur Begleichung der Forderung zahlen; oder
- Den Anspruch einer verantwortlichen Partei oder Stelle (z. B. einem Auftragnehmer) anbieten oder übertragen; oder
- Lehnen Sie einen Anspruch ab, wenn kein Nachweis einer Haftung vorliegt oder wenn die Stadt gemäß §768.28 FS und/oder Rechtspräzedenzfällen von der Haftung befreit ist.
Als Geschädigter sind Sie für die Schadensminderung verantwortlich. Dazu gehört die Minimierung der Lagerkosten und der Schutz Ihres Eigentums vor weiteren Schäden und Gefährdungen.
NOTIZ: Alle bei der Stadt Miami Beach eingereichten Dokumente unterliegen nach Abschluss des Anspruchs dem Florida Public Records Statute (Kap. 119, FS).
Bitte beachten Sie, dass die Stadt Miami Beach eine selbstversicherte öffentliche Einrichtung im Sinne von §768 FS ist und keine übermäßige Haftpflichtversicherung hat.
BETRUGSWARNUNG: „Jede Person, die wissentlich und in der Absicht, einen Arbeitgeber oder Arbeitnehmer, eine Versicherungsgesellschaft oder ein Selbstversicherungsprogramm zu schädigen, zu betrügen oder zu täuschen, eine Klageschrift mit falschen oder irreführenden Angaben einreicht, macht sich eines Verbrechens dritten Grades schuldig.“