Ausschluss von Anbietern
Die Stadt Miami Beach holt ausschließlich Angebote von Subunternehmern ein, vergibt Aufträge an diese und erteilt deren Zustimmung. Zur Umsetzung dieser Richtlinie kann der Ausschluss von Auftragnehmern von städtischen Aufträgen erfolgen. Der Ausschluss erfolgt gemäß den Bestimmungen der Verordnung Nr. 2000-3234. Klicken Sie hier, um die Verordnung anzuzeigen.