| ABSCHNITT 2 BAUVORAUSSETZUNGEN FÜR WEGERECHTE
A. Wegerechtsgenehmigungen und -verfahren Wegerechtsgenehmigungen und -verfahren gewährleisten die Einhaltung aller geltenden Gesetze, Vorschriften, Regeln und Praktiken im Hinblick auf die Unterbringungsrichtlinien und -praktiken auf Bundes-, Landes-, lokaler und Versorgungsebene. Für alle Bautätigkeiten im Bereich der öffentlichen Sicherheit und zum Schutz öffentlicher Einrichtungen sind folgende Genehmigungen erforderlich. Genehmigungen gewährleisten die Einhaltung aller geltenden Normen und regeln Baumaßnahmen und Eingriffe in die Oberfläche. |