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ABSCHNITT 2 BAUVORAUSSETZUNGEN FÜR WEGERECHTE A. Wegerechtsgenehmigungen und -verfahren 21. Straßensperrung Voraussetzungen für eine Genehmigung zur örtlichen Straßensperrung: a) Stellen Sie vier (4) maßstabsgetreue Sätze von Straßensperrungsplänen (Mindestgröße 11″ x 17″) zur Verfügung, die die bestehende Straßenkonfiguration zeigen, die bebaut werden soll. b) Bereitstellung eines zertifizierten Verkehrswartungsplans (MOT). c) Stellen Sie den Grundstückseigentümern in den ausgewiesenen Straßensperrungsbereichen eine Kopie des Benachrichtigungsschreibens zur Verfügung. d) Legen Sie eine Kopie des genehmigten Antrags auf Straßensperrung vor, mit den Unterschriften von Annahme durch den Polizeichef, den Leiter des öffentlichen Bauwesens und den Stadtverwalter.                                e) Fotos des bestehenden Zustands von Gehwegen/Bordsteinen/Rinnen/Asphalt.
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