Dekorativer Betonanschluss für die Auffahrt

ABSCHNITT 2 BAUVORAUSSETZUNGEN FÜR WEGERECHTE

A. Wegerechtsgenehmigungen und -verfahren

4. Dekorativer Betonanschluss für die Auffahrt

Genehmigungsanforderungen für den Anschluss dekorativer Betonauffahrten:

a) Zertifizierte Immobilienbewertung, die weniger als 2 Jahre alt ist

b) Vier (4) Sätze Pläne, Profil/Abschnitt maßstabsgetreu gezeichnet (Mindestgröße 11″x17″) – siehe Mindestbaustandards unten.

c) Eigentumsnachweis für die Baugenehmigung des Eigentümers/Bauherrn (Gewährleistungsurkunde, Grundsteuerbescheid).

d) Nachweis der Lizenz des Auftragnehmers im Bundesstaat Florida und im Miami-Dade County

e) $500 Mindestkaution pro Zufahrt für die Eigentümer-/Bauherrengenehmigung erforderlich

f) Für Staatsstraßen und Vorfahrtsstraßen ist eine Genehmigung des Florida Department of Transportation (FDOT) erforderlich: Alton Road, 5th Street, 41st Street (Arthur Godfrey Rd), Collins Avenue, 63rd Street, 71st Street/Normandy Drive und Indian Creek Drive. Auf den FDOT-Straßen sind keine dekorativen Zufahrten zulässig.

g) Für Kreisstraßen und Wegerechte ist eine Genehmigung des Miami-Dade County erforderlich (Miami-Dade County Public Works 111 NW 1st Street, Miami FL 33132 – Tel. 305-375-2142) Straßen des Miami-Dade County: 23rd Street, Dade Blvd, Pine Tree Drive, La Gorce Drive und Venetian Causeway

h) Wartung des Verkehrsplans (MOT). Ein außer Dienst befindlicher Polizeibeamter von Miami Beach oder ein vom FDOT zertifizierter Verkehrspolizist kann erforderlich sein. Die Entscheidung darüber trifft das Bauamt.

i) Legen Sie eine Wettbewerbsbeschränkung vor, die für die Installation dekorativer Einfahrten unterzeichnet, notariell beglaubigt und beim Gerichtsschreiber des Miami-Dade County registriert werden muss.

 

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