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ABSCHNITT 2 BAUVORAUSSETZUNGEN FÜR WEGERECHTE A. Wegerechtsgenehmigungen und -verfahren 7. Entwässerung  Genehmigungsvoraussetzungen für die Entwässerung:  a) 4 maßstabsgetreue Lagepläne (Mindestgröße 11 x 17 Zoll), einschließlich der Wegerechtsabmessungen zur Kennzeichnung der Grundstücksgrenzen und der Stelle der Grundwasserableitung in die ausgewiesene Regenwassereinlassstruktur/das ausgewiesene Gewässer.   b) Legen Sie eine aktuelle Kopie der Haftpflicht-/Arbeitsunfallversicherungsbescheinigung vor, die von der Abteilung für Risikomanagement der Stadt genehmigt werden muss.   c) Stellen Sie vier Sätze des vom zuständigen Ingenieur unterzeichneten/gesiegelten Entwässerungsplans zur Verfügung. Die Mindestkaution beträgt $500,00. Die Feststellung erfolgt anhand von Fotografien des Bauingenieurwesens des vorhandenen Gehwegs/Bordsteins/Rinne/Asphalts.   d) Legen Sie eine Kopie des vom DERM genehmigten Entwässerungsgenehmigungspakets vor   e) Legen Sie eine Kopie des vom FDOT genehmigten Genehmigungspakets vor, einschließlich der Genehmigung zur Straßen-/Fahrbahnsperrung f) Wartung der Verkehrsanlage (MOT) Ein außer Dienst befindlicher Polizeibeamter von Miami Beach oder ein FDOT-zertifizierter g) Ein Einweiser kann erforderlich sein. Die Entscheidung darüber trifft das Bauamt.   |
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