Entwässerung

ABSCHNITT 2 BAUVORAUSSETZUNGEN FÜR WEGERECHTE

A. Wegerechtsgenehmigungen und -verfahren

7. Entwässerung

 Genehmigungsvoraussetzungen für die Entwässerung:

 a) 4 maßstabsgetreue Lagepläne (Mindestgröße 11 x 17 Zoll), einschließlich der Wegerechtsabmessungen zur Kennzeichnung der Grundstücksgrenzen und der Stelle der Grundwasserableitung in die ausgewiesene Regenwassereinlassstruktur/das ausgewiesene Gewässer.

 

 b) Legen Sie eine aktuelle Kopie der Haftpflicht-/Arbeitsunfallversicherungsbescheinigung vor, die von der Abteilung für Risikomanagement der Stadt genehmigt werden muss.

 

 c) Stellen Sie vier Sätze des vom zuständigen Ingenieur unterzeichneten/gesiegelten Entwässerungsplans zur Verfügung. Die Mindestkaution beträgt $500,00. Die Feststellung erfolgt anhand von Fotografien des Bauingenieurwesens des vorhandenen Gehwegs/Bordsteins/Rinne/Asphalts.

 

 d) Legen Sie eine Kopie des vom DERM genehmigten Entwässerungsgenehmigungspakets vor

 

 e) Legen Sie eine Kopie des vom FDOT genehmigten Genehmigungspakets vor, einschließlich der Genehmigung zur Straßen-/Fahrbahnsperrung

f) Wartung der Verkehrsanlage (MOT) Ein außer Dienst befindlicher Polizeibeamter von Miami Beach oder ein FDOT-zertifizierter

g) Ein Einweiser kann erforderlich sein. Die Entscheidung darüber trifft das Bauamt.

 

 

 

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