Anforderungen für Entwicklungsvereinbarungen

ABSCHNITT 3 SPEZIELLE PROJEKTE UND ENTWICKLUNGEN

A. Anforderungen an die Entwicklungsvereinbarung

Im Einklang mit dem Gesamtplan der Stadt und um sicherzustellen, dass alle Entwicklungen, die den Bedarf an öffentlichen Einrichtungen in der Stadt erhöhen, gemäß den Serviceniveaus bedient werden, die im Teil „Kapitalverbesserungen“ des Gesamtplans und im städtischen Mobilitätsplan der Stadt festgelegt sind, kann die Stadt für eine genehmigte Entwicklung eine Entwicklungsvereinbarung verlangen.

Unter einer solchen Entwicklungsvereinbarung ist jede Vereinbarung, Verpflichtung oder Erklärung von Beschränkungen zu verstehen, die dem Florida Local Government Development Agreement Act, Abschnitte 163.3220-163.3243 der Florida Statutes entspricht und von der Stadt angenommen oder eingegangen wurde.

Die spezifischen Anforderungen der Entwicklungsvereinbarung durch die Stadt können im Rahmen der Entwurfsprüfung oder der vom Denkmalschutzausschuss festgehaltenen endgültigen Anordnung für die Entwicklung und/oder als Ergebnis der vorläufigen Planprüfungen oder des genehmigten Minderungsplans gemäß Abschnitt 122-8(d) der Stadtverordnung für die vorgeschlagene Entwicklung berücksichtigt werden.

Bei der Entwicklungsvereinbarung handelt es sich um ein vom Entwickler erstelltes Rechtsdokument, das von den städtischen Planungs-, Bau-, öffentlichen Bau-, Park- und Feuerwehrabteilungen geprüft und von der Staatsanwaltschaft genehmigt wird.

Abhängig von den Auswirkungen auf die öffentlichen Einrichtungen kann die Entwicklungsvereinbarung vom Stadtverwalter oder seinem Beauftragten oder von der Stadtkommission administrativ genehmigt werden.

Innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss des Entwicklungsvertrags ist dieser beim Gerichtsschreiber des Bezirksgerichts Miami-Dade zu registrieren. Eine Kopie des registrierten Entwicklungsvertrags ist innerhalb von 14 Tagen nach der Registrierung bei der staatlichen Landplanungsbehörde einzureichen. Ein Entwicklungsvertrag wird erst wirksam, wenn er ordnungsgemäß in den öffentlichen Aufzeichnungen des Bezirks registriert ist und 30 Tage nach Eingang bei der staatlichen Landplanungsbehörde eingegangen ist. Die Verpflichtungen aus dem Entwicklungsvertrag sind für alle Rechtsnachfolger der Vertragsparteien verbindlich, und die Vorteile des Vertrags kommen ihnen zugute.

Anforderungen des Entwicklungsvertrages:

Die Entwicklungsvereinbarung muss Folgendes umfassen, ist aber nicht darauf beschränkt:

(a) Eine rechtliche Beschreibung des Grundstücks, das Gegenstand der Vereinbarung ist, und die Namen seiner rechtlichen und vermögensrechtlichen Eigentümer;

b) die Laufzeit der Vereinbarung;

(c) die zulässigen und geplanten Nutzungsmöglichkeiten, einschließlich der Bevölkerungs-/Einheitsdichte und der beabsichtigten Nutzung mit einer Aufschlüsselung der Gebiete für die verschiedenen Nutzungen;

(d) Eine Beschreibung der öffentlichen Einrichtungen mit einer Beschreibung der erforderlichen Verbesserungen, die dem Bauvorhaben dienen, einschließlich der Angabe, wer diese Einrichtungen bereitstellen soll; das Datum, an dem gegebenenfalls neue Einrichtungen errichtet werden; und ein Zeitplan, um sicherzustellen, dass die öffentlichen Einrichtungen während der Auswirkungen des Bauvorhabens verfügbar sind;

(e) die Finanzierung oder der Beitrag des Projektträgers zu diesen Mitteln für den Bau der Anlagen;

(f) eine Beschreibung etwaiger Reservierungen oder Widmungen von Grundstücken für öffentliche Zwecke oder Dienstbarkeiten;

(g) Eine Beschreibung aller für die Bebauung des Grundstücks erteilten oder zu erteilenden örtlichen Baugenehmigungen (wie etwa Umweltgenehmigungen, DEP-Genehmigungen, FDOT-Genehmigungen usw.);

(h) eine Feststellung, dass das genehmigte oder vorgeschlagene Bauvorhaben mit dem umfassenden Bebauungsplan und den Bebauungsvorschriften der örtlichen Regierung im Einklang steht, und/oder eine Beschreibung der durch ein solches Bauvorhaben erforderlichen Verbesserungen, um diesem Plan zu entsprechen;

(i) Eine Beschreibung der Bedingungen, Auflagen, Einschränkungen oder sonstigen Anforderungen, die nach Auffassung der Stadt dem Wohl der Öffentlichkeit dienen (wie z. B. Verbesserungen am Straßenende usw.); und

(j) Eine Erklärung, aus der hervorgeht, dass das Versäumnis der Vereinbarung, eine bestimmte Genehmigung, Bedingung, Frist oder Einschränkung zu behandeln, den Entwickler nicht von der Verpflichtung entbindet, das Gesetz einzuhalten, das die besagten Genehmigungsanforderungen, Bedingungen, Fristen oder Einschränkungen regelt.

(k) Ein Zeitplan oder Phasen der stufenweisen Entwicklung, sodass die für jede Stufe oder Phase erforderlichen öffentlichen Einrichtungen und Dienste gemäß den Kriterien der Stadt zur Verfügung stehen.

 

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