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ABSCHNITT 4 WEGERECHTE, DIENSTBARKEITEN UND BODENNUTZUNG SONDERBESTIMMUNGEN B. Änderungen von Wegerechten und Dienstbarkeiten Änderungen von Wegerechten und Dienstbarkeiten bestehen normalerweise aus Folgendem: I – Räumung einer Straße, Gasse oder eines Teils des Wegerechts durch die Stadt. Diese Wegerechte können parzelliert oder gewidmet sein und können Rückfallrechte an angrenzende Grundstückseigentümer beinhalten. II. Aufgabe einer Dienstbarkeit oder Austausch einer bestehenden Dienstbarkeit durch eine gleichwertige Dienstbarkeit an einem anderen Ort (Verlegung von Dienstbarkeiten). Dabei kann es sich auch um parzellierte oder dedizierte/registrierte Dienstbarkeiten für Versorgungseinrichtungen oder den Zugang handeln. I. Aufhebung einer Straße, Gasse oder eines Teils des Wegerechts: Nach einer Überprüfung der Kriterien/Standards für die Stilllegung/Aufhebung von Straßen oder anderen Wegerechten durch das Land Use Committee empfahlen der Bürgermeister und die Stadtkommission von Miami Beach am 26. Juli 1989 eine Einzelfallprüfung dieser Aufhebungen. Wie in diesen Kriterien/Standards, Präzedenzfällen zur Aufhebung der Straßenrechte und in der Verordnung 92-2783, die als Artikel II in die Stadtverordnung aufgenommen wurde, dargelegt, gelten die folgenden Anforderungen und Verfahren für die Beantragung der Aufhebung der Straßenrechte oder anderer Wegerechte innerhalb der Stadt: Ein Antragsteller, der die Freigabe einer Straße, Gasse oder eines Teils des Wegerechts beantragt, muss Folgendes einreichen:  1. Eine nicht erstattungsfähige Anmeldegebühr in Höhe von $5.000,00, die auf den geschätzten Grundstückswert des frei werdenden Wegerechts angerechnet wird.  2. Eine Eigentumserklärung oder Eigentumszusage oder eine Rechtsberatung zum Eigentumsanspruch auf das Grundstück, für das die Anfrage gestellt wird.  3. Eine Erklärung des Antragstellers, warum der Erwerb und die Aufhebung des besagten Wegerechts im besten Interesse des Gemeinwohls liegt.  4. Eine aktuelle topografische Vermessung des Grundstücks des Antragstellers und des betreffenden städtischen Grundstücks durch einen registrierten Landvermesser  5. Ein Plan mit der genauen Lage und Beschreibung des betreffenden städtischen Wegerechts sowie den vorgeschlagenen Verbesserungen und Nutzungsmöglichkeiten.  6. Eine Karte, auf der das betreffende Grundstück und Grundstücke im Umkreis von 375 Fuß hervorgehoben sind  7. Eine Liste der Grundstückseigentümer im Umkreis von 375 Fuß und ihre Postanschriften auf gummierten Etiketten.  8. Ein beglaubigter Brief mit Angabe der Quelle und Vollständigkeit der oben genannten Immobilieneigentümerliste. Nach Erhalt dieser Unterlagen prüfen das städtische Bauamt und die Staatsanwaltschaft den Antrag und holen die Zusage des Antragstellers für Folgendes ein:   a) Die Rechte und Bedürfnisse der Stadt und anderer Versorgungsunternehmen hinsichtlich einer Dienstbarkeit sind zu prüfen und zu berücksichtigen. Etwaige Umzugskosten sind vom Antragsteller zu tragen.   b) Setzen Sie die Anforderungen des beigefügten Artikels II, Abschnitte 82-36 bis 82-40 der Stadtverordnung, soweit zutreffend, um. Nach Erfüllung der oben genannten Anforderungen wird im Rahmen einer Kommissionssitzung eine öffentliche Anhörung angesetzt, öffentliche Bekanntmachungen in den Lokalzeitungen veröffentlicht und Mitteilungen an die Grundstückseigentümer für die bereitgestellte Mailingliste verschickt. Die Stadtkommission wird die Empfehlungen und Analysen der Verwaltung auf der Grundlage ähnlicher Kriterien wie bei der Erteilung oder Ablehnung einer widerruflichen Genehmigung gemäß den Abschnitten 82-94 der Stadtverordnung während der öffentlichen Anhörung bewerten und diese entweder genehmigen, ablehnen oder zur weiteren Prüfung an den Ausschuss für Landnutzung verweisen. II. Aufgabe einer Dienstbarkeit oder Austausch einer bestehenden Dienstbarkeit durch eine gleichwertige Dienstbarkeit an einem anderen Ort (Verlegung von Dienstbarkeiten). Gemäß Präzedenzfällen zur Aufhebung/Aufgabe oder Verlegung von Dienstbarkeiten gelten die folgenden Anforderungen und Verfahren zur Aufgabe oder zum Austausch einer Dienstbarkeit:  1. Der Antragsteller muss eine aktuelle Vermessung des Grundstücks vorlegen, auf dem sich die Dienstbarkeit befindet.  2. Der Antragsteller muss einen Eigentumsnachweis oder einen Eigentumsnachweis für das Grundstück vorlegen, auf dem sich die Dienstbarkeit befindet und/oder auf das diese verlegt werden soll.  3. Ein Schreiben mit der Begründung für den Antrag auf Aufgabe/Verlegung der Dienstbarkeit ist einzureichen. Begleitet wird es von einer Entwurfsprüfung oder einer endgültigen Verfügung der Denkmalschutzbehörde, aus der hervorgeht, dass das geplante Bauvorhaben mit der Dienstbarkeit in Konflikt steht.  4. Der Antragsteller muss von allen Versorgungsunternehmen der Stadt Einverständniserklärungen oder Vereinbarungen zur Verlegung einholen und vorlegen. Sämtliche Kosten für die Verlegung oder Beseitigung bestehender Versorgungseinrichtungen trägt der Antragsteller.  5. Der Antragsteller muss eine Vermessung und eine rechtliche Beschreibung der neuen oder geplanten Dienstbarkeit zusammen mit einem Dienstbarkeitsdokument erstellen und einreichen, das von der Stadt geprüft werden muss.  6. Nach der Prüfung durch das Bauamt und die Staatsanwaltschaft der Stadt sowie der formellen Genehmigung der Dokumente zur gewährten Dienstbarkeit unterzeichnet der Antragsteller zwei Originale der Dokumente zur gewährten Dienstbarkeit und reicht sie bei der Stadt ein.  7. Das Bauamt legt die Unterlagen der Stadtkommission vor, damit diese über die Genehmigung der Aufgabe oder des Austauschs der Dienstbarkeit entscheidet. Diese Genehmigung ist in der Regel davon abhängig, dass der Antragsteller die Verlegung der bestehenden städtischen Versorgungseinrichtungen abschließt oder eine Kaution für die Kosten einer solchen Verlegung hinterlegt.  8. Der Antragsteller erfasst die erfassten Dokumente und legt sie der Stadt beim Miami-Dade County Clerk vor. |
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