Umweltaspekte

ABSCHNITT 5 BAU- UND STRASSENARBEITEN

11. Umweltaspekte:

A. Die Ausgrabung des betroffenen Bodens erfolgt gemäß den Aushubspezifikationen. Der Boden ist mit Erdölprodukten kontaminiert, bei denen es sich teilweise oder vollständig um Kraftstoff oder Benzin handeln kann.

B. Die Klassifizierung des betroffenen Bodens für die Entsorgung erfolgt durch den Eigentümer mithilfe eines Organic Vapor Analyzer (OVA) mit Flammenionisationsdetektor. Böden mit Dampfwerten von über 10 ppm für Diesel gemäß Abschnitt 62-770 des Florida Administrative Code sind übermäßig kontaminiert und werden vom Eigentümer zur Behandlung und Entsorgung gekennzeichnet. Betroffener Boden muss bei der Zwischenlagerung auf einer undurchlässigen Barriere gelagert werden. Sämtliches Sickerwasser oder Abflusswasser muss gemäß den geltenden bundesstaatlichen, staatlichen und lokalen Vorschriften gesammelt und entsorgt werden. Zur Entfernung und Entsorgung vorgesehene Böden müssen gemäß den Anforderungen dieses Abschnitts versandfertig gemacht, transportiert und entsorgt werden.

C. Betroffene Böden werden in einer staatlich zugelassenen Anlage verbrannt. Transport und Entsorgung dieser Böden erfolgen gemäß den bundesstaatlichen, staatlichen und örtlichen Vorschriften. Der Eigentümer ist für alle für Transport und Entsorgung erforderlichen Bodenanalysen verantwortlich.

D. Der EIGENTÜMER ist für die Prüfung des verbrannten Bodens verantwortlich, um zu bestätigen, dass der behandelte Boden den geltenden bundesstaatlichen, staatlichen und örtlichen Vorschriften für die endgültige Entsorgung entspricht.

KOSTENLOSES ERDÖLPRODUKT

A. Beim Aushub oder Abtransport des betroffenen Bodens können freie Erdölprodukte, die teilweise oder vollständig aus Dieselkraftstoff oder Benzin bestehen, auftreten. Der Auftragnehmer muss freie Erdölprodukte gegebenenfalls entfernen, wenn eine separate schwimmende Phase mit einer Dicke von mehr als 0,10 Zoll vorhanden ist, wie es aus Gesundheits- und Sicherheitsgründen erforderlich ist. Die Entfernung der freien Erdölprodukte erfolgt durch Abschöpfen, Pumpen in einen Öl-Wasser-Abscheider oder andere zugelassene Verfahren. Der Auftragnehmer trifft angemessene Vorkehrungen, um sicherzustellen, dass beim Pumpvorgang keine Feststoffe mitgerissen werden.

B. Kostenlose Erdölprodukte müssen vom Eigentümer gemäß den bundesstaatlichen, staatlichen und örtlichen Vorschriften transportiert und entsorgt werden. Der Eigentümer ist für alle für die Entsorgung der kostenlosen Erdölprodukte erforderlichen Laboranalysen verantwortlich.

TRANSPORT UND ENTSORGUNG

A. Transportvorschriften: Der Eigentümer ist für das Verladen, Beschriften, Markieren, Wiegen und den Transport aller Abfälle gemäß den Vorschriften des Verkehrsministeriums von Florida und des US-Verkehrsministeriums verantwortlich. Der Eigentümer darf nur Transportunternehmen beauftragen, die für den Transport dieser Abfälle zugelassen und qualifiziert sind.

 

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