ABSCHNITT 5 BAU- UND STRASSENARBEITEN 4. Bäume bleiben erhalten Abweichend von den oben genannten Bestimmungen sind auf Anweisung des Ingenieurs Bäume im Straßenbereich zu beschneiden, zu schützen und stehen zu lassen. Äste von Bäumen, die über die Fahrbahn hinausragen, sind gemäß Anweisung so zu beschneiden, dass eine lichte Höhe von 4,8 Metern über der Fahrbahn gewährleistet ist.
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