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ABSCHNITT 5 BAU- UND STRASSENARBEITEN 5. Felsbrocken Sämtliche Felsbrocken, die beim Aushub der Fahrbahn oder auf der Erdoberfläche gefunden werden, müssen entfernt und innerhalb der Wegerechte und neben der Wegerechtslinie in ordentlichen Haufen abgelegt werden.
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