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ABSCHNITT 5 BAU- UND STRASSENARBEITEN 6. Selektives Roden und Entfernen von Baumstümpfen. Selektives Roden und Entfernen von Baumstümpfen umfasst das Entfernen und Entsorgen sämtlicher Vegetation, Hindernisse usw., wie oben beschrieben. Wurzeln usw. können jedoch auf Wunsch des Auftragnehmers bündig mit der Bodenoberfläche abgeschnitten werden. Baumstümpfe sind vom Auftragnehmer vollständig zu entfernen und zu entsorgen. Unterholz ist vollständig zu entfernen, mit Ausnahme von bestimmten, vom Ingenieur aus ästhetischen Gründen ausgewiesenen Bereichen. Erwünschte Bäume sind zu beschneiden, zu schützen und stehen zu lassen, mit Ausnahme von Bäumen, deren Entfernung der Ingenieur zur Erleichterung der Wegerechtspflege bestimmt. Unerwünschte oder beschädigte Bäume (wie vom Ingenieur bestimmt) sind zu entfernen. Selektives Roden und Entfernen von Baumstümpfen darf nur in den in den Plänen dafür vorgesehenen Bereichen durchgeführt werden.
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