ABSCHNITT 6 WASSERVERTEILUNG
C. SPÜLPRÜFUNG UND DESINFEKTION
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A. Nach Abschluss der Installation muss die Hauptwasserleitung gründlich über ein Steigrohr gespült werden. Das Wasser muss ordnungsgemäß entsorgt werden, um Überschwemmungen zu vermeiden. Der gesamte Wasserverbrauch muss über einen von der Stadt bereitgestellten Bauzähler gemessen werden. Der Auftragnehmer kann den Zähler nach ordnungsgemäßer Beantragung und Zahlung der erforderlichen Gebühr beim städtischen Bauamt erhalten.
B. Das gesamte Wassersystem wird einer Druckprüfung unterzogen und desinfiziert. Die Druckprüfung dauert zwei Stunden bei einem Mindestdruck von 120 psi gemäß ANSI/AWWA C600-93 (aktuelle Fassung). Der Druckabfall darf während der Prüfungsdauer nicht mehr als 5 psi betragen. Die endgültige Genehmigung erfolgt auf Grundlage der Ergebnisse der Dichtheitsprüfung. Die maximal zulässige Leckage wird nach folgender Formel ermittelt:
  AWWA-Formel: L = SD √ P
                                                                    133200
  Dabei gilt: D = Rohrdurchmesser in Zoll
                                       S = Länge der Linien in linearen Fuß
                                       P = Durchschnittlicher Prüfdruck
                                       L = Zulässige Leckage für das System in Gallonen pro Stunde
 Der Drucktest muss von einem Vertreter der Stadt Miami Beach, Abteilung für öffentliche Arbeiten, und dem verantwortlichen Ingenieur oder seinem Vertreter bezeugt werden.
C. Desinfektion:
1. Das Bauamt der Stadt Miami Beach und das Gesundheitsamt des Miami-Dade County sind vorab zu benachrichtigen. Bakteriologische Probenahmestellen sind an den in den Plänen angegebenen Stellen oder nach Anweisung des Gesundheitsamtes einzurichten und vom Auftragnehmer zu bezahlen.
2. Alle Rohrleitungen müssen nach der Druckprüfung und während sie noch mit Wasser gefüllt sind, desinfiziert werden, wie in der neuesten Revision des AWWA-Standards C601 und den Verfahren des Gesundheitsamtes von Miami-Dade County festgelegt.
3. Zur Einspeisung von Chlor in die Leitungen ist ein geeigneter Chlorinator zu verwenden. Alle für die Chloreinspeisung in die Wasserleitungen erforderlichen Anschlüsse sind vom Auftragnehmer vorzunehmen. Chlor und Wasser werden an einem Ende eingeleitet und fließen langsam durch die Leitungen zum anderen Ende, wo sie auf Kosten des Auftragnehmers entnommen und entsorgt werden. Um eine gleichmäßige Verteilung im gesamten zu desinfizierenden Bereich zu gewährleisten, müssen gegebenenfalls mehrere Ein- und Ausleitungsstellen für die Chlorlösung eingerichtet werden.
4. Die Menge des eingeleiteten Chlors muss so bemessen sein, dass im aus der Leitung fließenden Wasser eine Konzentration von mindestens 50 ppm gewährleistet ist.
5. Die Chlorlösung muss mindestens 24 Stunden oder bei Bedarf länger in der Leitung verbleiben, um alle schädlichen Bakterien abzutöten. Nach Ablauf dieser Zeit muss die Chlorkonzentration in allen Teilen des Abschnitts mindestens 25 ppm betragen.
6. Alle Ventile und Zubehörteile des Abschnitts müssen innerhalb des genannten Zeitraums mindestens einmal betätigt werden. Nach Ablauf dieser Frist muss das aufbereitete Wasser gründlich aus dem Abschnitt gespült und das System mit Trinkwasser gefüllt werden.
7. Der Auftragnehmer ist für die Koordination mit dem Gesundheitsamt des Miami-Dade County verantwortlich, das Proben aus der Hauptleitung entnimmt und untersucht. Der Auftragnehmer unterstützt das Gesundheitsamt bei der Probenentnahme. Die Proben sind aus jeder Hauptleitung oder jedem Abschnitt einer Hauptleitung zu entnehmen, die an der vom Gesundheitsamt festgelegten Stelle in Betrieb genommen werden soll. Die Proben müssen vor Inbetriebnahme der Hauptleitung vom Gesundheitsamt freigegeben werden.
8. Der Auftragnehmer ist für die Nachchlorierung, Nachprüfung und die anfallenden Gebühren verantwortlich, bis die Genehmigung des Gesundheitsministeriums vorliegt. Er ist für die Entsorgung des gesamten aus dem System austretenden Wassers verantwortlich und schützt alle angrenzenden Grundstücke vor Hochwasserschäden. Er ist verpflichtet, privates Eigentum sorgfältig vor Wasserschäden durch seine Tätigkeit zu schützen. Darüber hinaus haftet er vollumfänglich für alle Schäden, die direkt oder indirekt durch seine Tätigkeit verursacht werden.
9. Sämtliche Anschlüsse werden vom Auftragnehmer desinfiziert.
               10. Die Innenseiten aller vom Auftragnehmer verlegten Rohre und Armaturen zum Anschluss an bestehende Hauptleitungen, die durch Ventile von der Hauptleitung getrennt sind, sind mit Calciumhypochlorit (HTH, Perchloron) oder einem gleichwertigen zugelassenen Mittel in Wasserlösung zu reinigen. Die Hypochloritmenge unterliegt in jedem Fall der Genehmigung des Bauamts der Stadt Miami Beach, Abteilung Betrieb. Ein Vertreter des Bauamts ist während dieser Bauphase stets anwesend.
              11. Soweit möglich, ist zur Desinfektion der Hauptleitung Wasser aus der vorhandenen Hauptleitung zu verwenden, das durch die desinfizierten Anschlüsse fließt, um das Hypochlorit so weit wie möglich zu entfernen. Andernfalls ist das Wasser aus den desinfizierten Anschlüssen zu entfernen, indem es beim Entleeren in die Hauptleitung einfließt.
 12. Eine Rohrleitung darf erst in Betrieb genommen werden, wenn sie von der technischen Abteilung der Stadt Miami Beach genehmigt und vom Gesundheitsamt zertifiziert wurde, einschließlich der von der Stadt akzeptierten zertifizierten Bestandszeichnungen.