ABSCHNITT 7: Schwerkraftsammelsystem für Abwasserkanäle

A. Rohre und Formstücke

1. Abwasserrohre und Formstücke aus Polyvinylchlorid (PVC):

a) Das PVC-C-900-Rohr muss vom Typ „Steckrohr“ sein und über Muffen, Zapfen und Elastomerdichtungen gemäß AWWA C900 und AWWA C905 (aktuelle Fassung) verfügen. Die nominale Verlegelänge des PVC-C900-Rohrs beträgt 20 Fuß. C900-PVC-Rohre müssen mit grünem Pigment imprägniert und im Abstand von höchstens fünf (5) Fuß doppelt (180 Grad versetzt) mit folgenden Angaben beschriftet sein: Herstellungsdatum – Name und Eintragungscode des Herstellers – Nenngröße – „(Cl)“ – „PVC“ – „Dimensionsverhältnis (z. B. „DR25“)“ – „AWWA-Druckklasse (z. B. „PC100“) – „AWWA-Bezeichnungsnummer (ANSI/AWWA C900-97)“.

b) SDR-35-Rohre: Das PVC-Rohr muss vom Typ „Steckrohr“ mit Muffen, Zapfen und Elastomerdichtungen sein und der ASTM-Norm D 3034 sowie der ASTM-Norm D 3212 (aktuelle Fassung) entsprechen. Verbindungen mit Klebemörtel sind nicht zulässig. Die Nennlänge des PVC-Kanalrohrs Typ PSM SDR-35 beträgt 13 Fuß. Das PVC-Kanalrohr Typ PSM SDR-35 muss mit grünem Pigment imprägniert und im Abstand von höchstens fünf (5) Fuß doppelt (180 Grad versetzt) wie folgt gekennzeichnet sein: Herstellungsdatum – Name und Code des Herstellers – Nennweite – Zellklassifizierung – „PVC-Kanalrohr Typ PSM SDR-35“ – „Spezifikation D 3034“

2. Duktile Gussrohre (DIP): Duktile Gussrohre für Abwasserkanäle müssen mindestens der Klasse 53 (6 Zoll) und der Klasse 52 (8 bis 15 Zoll) entsprechen und den neuesten Revisionen der ANSI/AWWA-Normen C151/A21.51 entsprechen. Alle duktilen Gussrohre müssen innen mit 40 mil Protecto 401 Keramik-Epoxidharz oder einem gleichwertigen Material ausgekleidet sein. Alle duktilen Gussrohre müssen mit einer Gummidichtung aufgesteckt werden.

3. Armaturen: müssen zum Material der Hauptleitungen passen.

4. Hausanschlussanschlüsse müssen wasserdicht sein und dürfen nicht in die Hauptkanalisation hineinragen. Für den Anschluss von Wohngebäuden mit geringer Wohnbebauung an die Hauptleitung ist ein hygienischer Y-Abzweig mit einem Durchmesser von mindestens 15 cm zu verwenden. Alle anderen Anschlüsse benötigen einen Anschluss mit mindestens 20 cm Durchmesser und müssen über einen neuen Schacht an der Hauptleitung angeschlossen werden. Ein Sattel-Y-Anschluss darf nicht verwendet werden. Steinzeugrohrleitungen müssen vor dem Anschluss eines neuen Hausanschlusses ausgekleidet oder ausgetauscht werden. Alle für die Hausanschlussanschlüsse verwendeten Materialien müssen miteinander und mit den zu verbindenden Rohrmaterialien kompatibel sowie korrosionsbeständig sein.

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