ABSCHNITT 7: Schwerkraftsammelsystem für Abwasserkanäle
Â
C. Mannlöcher:Â
1. Neue Schächte müssen vorgefertigt sein. Schächte aus Ortbeton oder Ziegelmauerwerk dürfen nur mit Genehmigung des Stadtingenieurs verwendet werden. Vorgefertigte Schächte müssen ASTM C478 entsprechen und mit säurebeständigem Zement Typ II hergestellt werden. Alle Schächte müssen einen Innendurchmesser von mindestens 48 Zoll und einen monolithisch gegossenen Boden haben.
2. Beton in vorgefertigten Schächten muss eine Mindestdruckfestigkeit von 4000 psi in 28 Tagen aufrechterhalten und alle Bewehrungsstäbe müssen aus Stahl der Klasse 60 ASTM A615 mit einer Mindestüberdeckung von 3 Zoll bestehen.
3. Schachteinbauteile werden mit einer Dichtmasse oder einem runden Kompressionsring aus Neopren verbunden, der in die ringförmigen Zwischenräume am Spitzende einer Muffen- und Zapfenverbindung eingesetzt wird. Die Dichtmasse oder der Ring wird gleichmäßig zwischen den positionierten Teilen verdichtet, um eine wasserdichte Verbindung zu bilden. Nach dem Zusammenbau der Teile wird der verbleibende Raum in der Fuge verfugt und mit dichtem Zementmörtel verfüllt und so bearbeitet, dass eine glatte, durchgehende Oberfläche innerhalb und außerhalb der Wandteile entsteht.
4. Flache Schächte können anstelle der konischen Abschnitte mit einer 8 Zoll (8 Zoll) starken vorgefertigten Stahlbetonplatte ausgestattet sein. Die Platten müssen mittig in der Platte eine Zugangsöffnung mit einem Mindestdurchmesser von 24 Zoll (24 Zoll) aufweisen.
5. Vorgefertigte Schachtkegel oder -platten müssen in einer solchen Höhe enden, dass unter dem Schachtrahmen mindestens drei (3) und höchstens fünf (5) Lagen Lehmziegel verlegt werden können, um spätere Straßenanpassungen und/oder -setzungen zu berücksichtigen.