ABSCHNITT 7: Schwerkraftsammelsystem für Abwasserkanäle
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3. PRÜFUNG UND INSPEKTION
A. Auftragnehmer und Ingenieur prüfen alle installierten Abwasserleitungen vor Inbetriebnahme visuell auf ihre Ausrichtung. Ein vollständiger Lichtkreis muss sichtbar sein, wenn man durch das Rohr auf eine Lampe am gegenüberliegenden Ende des zu prüfenden Abschnitts blickt. Der Auftragnehmer nimmt alle erforderlichen Korrekturen an der Leitung oder der Neigung vor.
B. Der Inspektor der Stadt muss mindestens 24 Stunden vor allen geplanten formellen Tests schriftlich benachrichtigt werden.
C. Dichtheitsprüfungen:
1. Vor der Dichtheitsprüfung muss der Graben vollständig verfüllt und ordnungsgemäß verdichtet werden. Die Prüfung erfolgt unmittelbar vor der endgültigen Pflasterung des Grabens.
2. Prüfen Sie die Leitungen durch Exfiltrationstests auf Dichtheit. In Gebieten, in denen die Rohre unterhalb des Grundwasserspiegels verlegt werden, stellen Sie vor der Durchführung der Exfiltrationstests sicher, dass keine Infiltration vorliegt.
3. Sichtbare Lecks im System müssen unabhängig von der Menge des Lecks behoben werden.
4. Das Infiltrationstestverfahren ist anzuwenden, wenn der Grundwasserspiegel am oberen Ende des zu prüfenden Rohrleitungsabschnitts mindestens 60 cm über der Rohroberkante liegt. Die Infiltration ist mit einem geeigneten Wehr oder einer anderen geeigneten Vorrichtung zu messen.
5. Ein Exfiltrationstest muss durchgeführt werden, wenn ein Infiltrationstest nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden kann.
6. Der Exfiltrationstest erfolgt durch Befüllen des Schachts, der Leitung und der Anschlussleitungen mit sauberem Wasser. Die gefüllten Leitungen müssen so lange stehen bleiben, bis das Rohr seine maximale Wasseraufnahme erreicht hat, mindestens jedoch 4 Stunden. Nach der Aufnahme muss der Druck wiederhergestellt werden. Die zulässigen Infiltrations- oder Exfiltrationsgrenzen für das gesamte System oder Teile davon dürfen eine Rate von 100 Gallonen pro Zoll Rohrinnendurchmesser pro Meile Rohr pro 24 Stunden nicht überschreiten; für Anschlussleitungen wird kein zusätzlicher Zuschlag gewährt. Überschreitet die Leckage die angegebene Höchstmenge, ist eine zufriedenstellende Korrektur vorzunehmen und das System erneut zu prüfen. Korrektur und erneute Prüfung erfolgen auf Kosten des Auftragnehmers.
7. Die Leckagemenge aus dem Schacht darf 15 Liter pro Tag und geprüftem Schacht nicht überschreiten.
8. Nach Abschluss aller Prüfungen und Pflasterarbeiten wird das Abwassersystem auf Kosten des Auftragnehmers/Bauträgers im Fernsehen übertragen. Eine digitale Kopie des Abwasserkanalvideos auf einem geeigneten Datenträger und der Inspektionsbericht werden vom Stadtingenieur oder seinem Beauftragten geprüft. Der Auftragnehmer ist für die Behebung aller Mängel verantwortlich, die vor der Bescheinigung des zuständigen Ingenieurs über die Fertigstellung der Arbeiten gegenüber einer Behörde festgestellt werden.