Bestandsaufnahmen

Hinweis: Bei Projekten mit Planprüfungen durch private Anbieter muss der private Anbieter die endgültige Bestandsvorlage prüfen. Die endgültige Bauabnahme wird erst genehmigt, wenn der Bestandszeichnungssatz eingereicht und von der Baubehörde genehmigt wurde.

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