Jährliches Wartungsprotokoll
Ab dem 1. Januar 2023 können Gebäudeeigentümer ihre jährlichen Wartungsprotokolle einreichen und beginnen, den unten angegebenen Rabattanspruch geltend zu machen.
Ab dem 2. Januar 2024 müssen Gebäudeeigentümer bis zu den ihrer Gebäudeadresse entsprechenden Fristen Folgendes einreichen:
(1) North Beach (nördlich der 63. Straße), Adressen, die auf eine ungerade Zahl enden, müssen ihre jährlichen Wartungsprotokolle bis zum 31. Januar jedes Jahres einreichen;
(2) Adressen in Mid Beach, deren Zahl auf eine ungerade Zahl enden, müssen ihre jährlichen Wartungsprotokolle bis zum 31. März jeden Jahres einreichen.
(3) Adressen in South Beach (südlich von Dade und 23rd), die auf eine ungerade Zahl enden, müssen ihre jährlichen Wartungsprotokolle bis zum 31. Mai jedes Jahres einreichen;
(4) Adressen in North Beach, die auf eine gerade Zahl enden, müssen ihre jährlichen Wartungsprotokolle bis zum 31. Juli jedes Jahres einreichen;
(5) Adressen in Mid Beach, die auf eine gerade Zahl enden, müssen ihre jährlichen Wartungsprotokolle bis zum 30. September jedes Jahres einreichen;
und (6) Adressen in South Beach, die auf eine gerade Zahl enden, müssen ihre jährlichen Wartungsprotokolle bis zum 31. November jedes Jahres einreichen.
Gültig ab 2. Januar 2024 – Für verspätet und unvollständig eingereichte Formulare wird nach einer 30-tägigen Frist eine Verspätungsgebühr gemäß Anhang A, Gebührenordnung, erhoben. Das Versäumnis des Gebäudeeigentümers, rechtzeitig ein jährliches Wartungsprotokoll einzureichen, entbindet oder ändert nichts von seiner Verpflichtung, sein Eigentum gemäß allen geltenden staatlichen, regionalen und kommunalen Gesetzen instand zu halten. Gebäudeeigentümer von Gebäuden mit weniger als fünf Stockwerken sind nicht verpflichtet, ein jährliches Wartungsprotokoll für alle routinemäßigen baulichen Reparaturen einzureichen. Gebäudeeigentümer, die sich jedoch freiwillig für die Einreichung ihrer jährlichen Wartungsprotokolle entscheiden, haben Anspruch auf die in den Unterabschnitten (f) und (g) dieses Abschnitts genannten Anreizrabatte.
Bei Gebäuden mit einer 30-jährigen Rezertifizierungspflicht haben alle Gebäudeeigentümer, die die Anforderungen fristgerecht erfüllen, Anspruch auf eine Ermäßigung ihrer 30-jährigen Rezertifizierungsgebühr. Die Ermäßigung beträgt 1,25 Prozent für jedes Jahr, in dem der Gebäudeeigentümer die erforderlichen Wartungsprotokolle fristgerecht eingereicht hat. Die kumulierte Ermäßigung darf 37,5 Prozent nicht überschreiten. Bei Gebäuden mit einer 25-jährigen Rezertifizierungspflicht haben alle Gebäudeeigentümer, die die Anforderungen fristgerecht erfüllen, Anspruch auf eine Ermäßigung ihrer 25-jährigen Rezertifizierungsgebühr. Die Ermäßigung beträgt 1,5 Prozent für jedes Jahr, in dem der Gebäudeeigentümer die erforderlichen Wartungsprotokolle fristgerecht eingereicht hat. Die kumulierte Ermäßigung darf 37,5 Prozent nicht überschreiten. Alle Gebäudeeigentümer, die die Anforderungen fristgerecht erfüllen, haben Anspruch auf eine Ermäßigung jeder zehnjährigen Rezertifizierungsgebühr. Die Ermäßigung beträgt 3,75 Prozent für jedes Jahr, in dem der Gebäudeeigentümer die erforderlichen Wartungsprotokolle fristgerecht eingereicht hat. Die kumulierte Ermäßigung darf 37,5 Prozent nicht überschreiten. Die Baubehörde soll ein Standardverfahren entwickeln, um die Eigentümer über diesen Abschnitt zu informieren und zu beraten, und eine Wartezeit vor der Durchsetzung dieses Abschnitts festlegen, die am 2. Januar 2024 beginnt.
Weitere Informationen finden Sie in unserem Schulungswebinar:
Schulung zum jährlichen Wartungsprotokoll (16.11.2022)
Greifen Sie auf die Aufzeichnung dieses Webinars zu
Thema: In dieser Sitzung erfahren die Teilnehmer, welche Anforderungen sie für die Führung ihrer jährlichen Wartungsprotokolle ab Januar 2024 erfüllen müssen.
Protokolle sollten über das Citizen Self Service Portal (CSS) eingereicht werden unter www.mbselfservice.com. Suchen Sie im Abschnitt „Anwenden“ nach der Anwendung „Jährliches Wartungsprotokoll“.