Abgelaufene Genehmigungen und Genehmigungsverlängerungen
Erweiterungen:
Ausgestellte Genehmigungen: Läuft eine Genehmigung bald ab und kann der Genehmigungsinhaber eine obligatorische Prüfung nicht vor Ablauf des Ablaufdatums beantragen und bestehen, kann eine Verlängerung der Genehmigung beantragt werden. Diese Verlängerung ist nur möglich, wenn die Genehmigung noch ausgestellt und nicht abgelaufen ist. Antragsteller müssen ein Schreiben mit einer Fristangabe einreichen.
Bei Genehmigung verlängert sich die Genehmigung um 180 Tage. Bei einer zweiten Verlängerung müssen die Sachbearbeiter vor der Verlängerung die Genehmigung der Verwaltung einholen. Antragsteller müssen ein Schreiben mit der Begründung für den Verlängerungsantrag einreichen. Das Schreiben darf ausschließlich vom Eigentümer oder Auftragnehmer adressiert sein.
Klicken Sie hier, um die Gebührenordnung anzuzeigen
Bewerbungsstatus: Wenn für einen Genehmigungsantrag 180 Tage lang keine Aktivität erfolgt, wird er in den Status „Abgebrochen“ versetzt. Antragsteller können eine Verlängerung beantragen, bevor der Antrag in den Status „Abgebrochen“ versetzt wird.
Bei Genehmigung verlängert sich die Frist um 90 Tage. Bei einer zweiten Verlängerung müssen die Genehmigungsbeamten vor der Verlängerung die Genehmigung der Verwaltung einholen. Antragsteller müssen ein Schreiben mit der Begründung für den Verlängerungsantrag einreichen. Das Schreiben darf ausschließlich vom Eigentümer oder Auftragnehmer adressiert sein. Klicken Sie hier, um die Gebührenordnung anzuzeigen
Erneuerungen:
Ausgestellte Genehmigungen: Wenn eine Genehmigung abgelaufen ist und nicht alle erforderlichen Inspektionen durchgeführt wurden, ist eine Genehmigungsverlängerung erforderlich, um die Genehmigung wieder zu aktivieren und die Planung aller verbleibenden Inspektionen fortzusetzen. Genehmigungen werden ab dem Ablaufdatum um 180 Tage verlängert. Antragsteller, die eine Verlängerung beantragen, müssen ein Schreiben mit einer Zeitleiste einreichen.
Status „Beantragt“: Wenn ein Genehmigungsantrag den Status „Abgebrochen“ hat, müssen Antragsteller ihn erneuern. Die Verlängerung der Anträge erfolgt für 90 Tage ab dem Datum der Abgebrochenen.
Für die Verlängerung einer abgelaufenen Genehmigung, die vor Dezember 2020 beantragt wurde, ist die Genehmigung der Verwaltung erforderlich.
Verlängerungen können über das Civic Access Portal beantragt werden. Der zu verwendende Antrag ist Permit Application Updates (PAU). Wenn die Genehmigung vom Eigentümer ausgestellt wurde, ist nur dessen notariell beglaubigte Unterschrift erforderlich. Eine Verlängerungsgebühr wird gemäß den aktuelle Gebührenordnung.
Wenn der ursprüngliche Auftragnehmer nicht gefunden werden kann oder ein Wechsel erforderlich ist, müssen sowohl der Eigentümer als auch der neue Auftragnehmer einen neuen Genehmigungsantrag für den Auftragnehmerwechsel unterzeichnen und notariell beglaubigen. Stehen nur noch Endabnahmen an, kann der Eigentümer als Auftragnehmer fungieren. Anträge auf einen Auftragnehmerwechsel können über das Bürgerzugangsportal. Die zu verwendende Anwendung ist Permit Application Updates (PAU). In diesem Fall wird die abgelaufene Genehmigung mit der Erneuerung und der Änderung der Auftragnehmergebühren über dieselbe Anwendung gemäß der aktuellen Gebührenordnung belastet.
Stornierungen:
Wenn eine Genehmigung den Status „Ausgestellt“ hat, aber keine Arbeiten durchgeführt und keine Inspektionen angefordert wurden, kann eine Stornierung der Genehmigung beantragt werden. Für die Stornierung wird eine Gebühr für die baurechtliche Bearbeitung gemäß der aktuellen Gebührenordnung erhoben. Stornierungen von Genehmigungen können über das BürgerzugangsportalDie zu verwendende Anwendung ist Permit Application Updates (PAU).
Wenn diese Option gewählt wird, erfolgt keine Rückerstattung der ursprünglichen Genehmigungskosten.
Wechsel des Auftragnehmers:
Bewerber, die einen Wechsel des Auftragnehmers wünschen, müssen ein neues Genehmigungsantrag und wählen Sie das Feld „Änderung des Auftragnehmers“ im Abschnitt „Genehmigungsantrag“ des Antrags aus.
Wechsel des Architekten/Ingenieurs:
Bewerber, die einen Wechsel des Architekten oder Ingenieurs anstreben, müssen ein neues Genehmigungsantrag und wählen Sie das Feld „Änderung des Architekten/Ingenieurs“ im Abschnitt „Genehmigungsantrag“ des Antrags aus.
Antragsteller müssen außerdem einen neuen, vom neuen Architekten oder Ingenieur unterzeichneten und gesiegelten Zeichnungssatz einreichen. Der ersetzte Zeichnungssatz kann als Referenz vorgelegt werden.
Abgebrochene Bewerbungen:
Ein Antrag auf Genehmigung eines geplanten Bauvorhabens gilt 180 Tage nach Einreichung als zurückgezogen und verliert seine Gültigkeit, es sei denn, der Antrag wurde in gutem Glauben weiterverfolgt oder eine Genehmigung erteilt. Die Baubehörde ist jedoch befugt, eine oder mehrere Fristverlängerungen um jeweils höchstens 90 Tage zu gewähren. Die Verlängerung muss schriftlich beantragt und ein triftiger Grund nachgewiesen werden.