Die 50%-Regel ist eine Verordnung der Federal Emergency Management Agency (FEMA) zum National Flood Insurance Program (NFIP). Wenn Verbesserungen an bestehenden Gebäuden, Bauwerken und Fertighäusern die Definition einer „wesentlichen Verbesserung“ (SI) erfüllen oder Schäden die Definition eines „wesentlichen Schadens“ (SD) erfüllen, müssen Gemeinden die Anforderungen durchsetzen, um diese Bauwerke den Anforderungen für Neubauten anzupassen. Dies kann unter anderem die Erhöhung des Bauwerks, die Verwendung hochwasserbeständiger Materialien und eine ordnungsgemäße Hochwasserentlüftung umfassen.
Die örtlichen Behörden müssen vier Maßnahmen ergreifen: (1) die Kosten der Arbeiten ermitteln, (2) den Marktwert der Gebäude ermitteln, (3) SI/SD-Festlegungen vornehmen und den Grundstückseigentümern mitteilen und (4) von den Eigentümern verlangen, Genehmigungen einzuholen, um erheblich verbesserte und erheblich beschädigte Bauwerke wieder in Einklang mit den Anforderungen des Hochwasserschutzes zu bringen.
Die Stadt Miami Beach erfasst die Kosten für Verbesserungen und Reparaturen über einen bestimmten Zeitraum, der als „kumulative wesentliche Verbesserung“ von einem (1) Jahr bezeichnet wird. Die Stadt Miami Beach verwendet zur Bestimmung wesentlicher Verbesserungen die folgende Formel:
Summe der Auftragswerte aller Baugenehmigungen der Stadt Miami Beach im letzten Jahr (geteilt durch) den Immobilienwert (festgelegt vom Gutachter des Miami-Dade County oder einem zertifizierten Gutachter zu den abgeschriebenen Wiederbeschaffungskosten). Ist die Dezimalzahl bzw. der Prozentsatz größer oder gleich 0,50 (50%), gilt dies als erheblich und das Bauwerk muss den Anforderungen des Überschwemmungsgebietsmanagements (und der Bauvorschriften) für Neubauten entsprechend dem Überschwemmungsgebiet entsprechen. Jeder Aspekt des Bauwerks muss konform sein.
Weitere Informationen und Antworten auf Fragen zu erheblich verbesserten/erheblich beschädigten Gebäuden finden Sie in dieser FEMA-Veröffentlichung: Antworten auf Fragen zu erheblich verbesserten/erheblich beschädigten Gebäuden FEMA 213