Bestandsaufnahmen
Notiz:  Bei Projekten, bei denen Planprüfungen durch private Anbieter durchgeführt werden, muss der private Anbieter die endgültige Einreichung des Ist-Zustands prüfen.
Die endgültige Bauabnahme wird erst genehmigt, wenn der Bestandszeichnungssatz eingereicht und von der Baubehörde akzeptiert wurde.