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Bestandsaufnahmen

Notiz:  Bei Projekten, bei denen Planprüfungen durch private Anbieter durchgeführt werden, muss der private Anbieter die endgültige Einreichung des Ist-Zustands prüfen.

Die endgültige Bauabnahme wird erst genehmigt, wenn der Bestandszeichnungssatz eingereicht und von der Baubehörde akzeptiert wurde.

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