Zusammensetzung
Die Amtszeit beträgt zwei (2) Jahre. Die Ernennung erfolgt mit mindestens vier Stimmen. Sieben (7) Mitglieder werden von der Mehrheit der gesamten Stadtkommission ernannt und verfügen über ein hohes Maß an Kompetenz in der Bewertung von Kunstgeschichte und Architekturgeschichte, Kunst, Architektur, Bildhauerei, Malerei, künstlerischer Strukturgestaltung und anderen geeigneten Kunstmedien für die Ausstellung oder Integration im öffentlichen Raum.