Befugnisse und Pflichten
Das Design Review Board hat folgende Befugnisse und Pflichten:
- Förderung herausragender Leistungen im Städtebau.
- Prüfung aller Anträge, die einer Designprüfung bedürfen, für alle Grundstücke, die nicht in einem ausgewiesenen historischen Bezirk liegen oder nicht als historische Stätte ausgewiesen sind. Für Kunstwerke im Rahmen des Programms „Kunst im öffentlichen Raum“ fungiert der Design Review Board als Berater der Stadtkommission und kann verbindliche Kriterien festlegen, wie in Kapitel 82, Artikel VII, „Kunst im öffentlichen Raum“, Abteilung 4, „Verfahren“. Diese Befugnis umfasst die Überprüfung und Genehmigung des Entwurfs und der Standorte aller drahtlosen Kommunikationseinrichtungen im öffentlichen Straßenraum außerhalb lokal ausgewiesener historischer Bezirke, wie in Kapitel 104, „Telekommunikation“, Artikel I, „Wegerechte für die Kommunikation“ gemäß den darin vorgesehenen Standards.
- Entwurfspläne für Nachbarschaftsstudien vorbereiten und deren Annahme empfehlen.
- Förderung der Verringerung von Kriminalität und der Angst vor Kriminalität durch den Einsatz von Richtlinien und Strategien zur Kriminalprävention im Rahmen der Umweltgestaltung, wie von der Stadtkommission genehmigt.
- Anhörung und Entscheidung über Einsprüche des Planungsdirektors.
- Auf Antrag Abweichungen von den Bestimmungen dieser Landentwicklungsvorschriften zu genehmigen, sofern dies durch Unterabschnitt genehmigt ist 2.8.1, gemäß den Anforderungen dieser Landentwicklungsverordnung, soweit dies nicht dem öffentlichen Interesse zuwiderläuft, wenn aufgrund besonderer Umstände eine wörtliche Durchsetzung der Bestimmungen dieser Landentwicklungsverordnung zu unnötigen und unzumutbaren Härten führen würde.
- Als städtischer Ausschuss für Überschwemmungsgebietsverwaltung zu fungieren und Anträge auf Grundstücke innerhalb des Zuständigkeitsbereichs des Ausschusses zu prüfen, und er ist befugt, alle Befugnisse auszuüben und alle Aufgaben zu erfüllen, die diesem Ausschuss gemäß Abschnitt 54-31, ff.; Resolution Nr. 93-20698; und in Übereinstimmung mit den darin festgelegten Verfahren, da diese Verordnung und Resolution von Zeit zu Zeit geändert werden können. Für die Zwecke der Bestimmung der Zuständigkeit gelten die Kriterien in Unterabschnitt 2.8.3 für eine Abweichung verwendet werden.
- Der Design Review Board besteht aus sieben ordentlichen stimmberechtigten Mitgliedern. Jedes ordentliche Mitglied wird mit Zustimmung von mindestens vier Mitgliedern der Stadtkommission ernannt. Eine vom Stadtdirektor aus einer vom Ausschuss für Barrierefreiheit erstellten Liste ernannte Person fungiert in beratender Funktion ohne Stimmrecht. Der Planungsdirektor oder sein Beauftragter sowie der Stadtanwalt oder sein Beauftragter fungieren in beratender Funktion.
- Das Design Review Board besteht aus den folgenden sieben ordentlichen Mitgliedern:
- Ein in den Vereinigten Staaten registrierter Architekt oder ein im Bereich Architektur oder Architekturdesign tätiger Fachmann.
- Ein im Bundesstaat Florida registrierter Architekt oder Mitglied der Fakultät einer Schule für Architektur, Stadtplanung oder Städtebau in diesem Bundesstaat mit praktischer oder akademischer Expertise im Bereich Design, Planung, Denkmalpflege oder Architekturgeschichte; oder ein Fachmann, der in den Bereichen Architekturdesign oder Städtebau tätig ist;
- Ein im Bundesstaat Florida registrierter Landschaftsarchitekt oder ein im Bereich der Landschaftsarchitektur tätiger Fachmann.
- Ein in den Vereinigten Staaten registrierter Architekt oder ein in den Bereichen Architektur, Städtebau oder Stadtplanung tätiger Fachmann; oder ein Einwohner mit nachgewiesenem Interesse oder Hintergrund in Designfragen; oder ein in den Vereinigten Staaten zugelassener Rechtsanwalt mit gutem Ruf;
- Zwei Personen, die zum Zeitpunkt der Ernennung oder Wiederernennung bereits seit mindestens drei Jahren in der Stadt wohnen und dort ihren Wohnsitz haben. Besonders bevorzugt werden Personen, die bereits in einem Vorstand oder Ausschuss von Miami Beach tätig waren oder den Kurs der Miami Beach Leadership Academy absolviert haben, sowie Personen, die derzeit nicht in den Bereichen Immobilienentwicklung, Immobilienvermittlung/-verkauf, Immobilienrecht oder Architektur tätig sind.
- Eine der folgenden Optionen:
- Ein zugelassener Berufsingenieur, zugelassener Berufsarchitekt oder zugelassener Berufslandschaftsarchitekt mit Fachkenntnissen im Bereich Wasserressourcen;
- Eine vom Staat Florida lizenzierte Person in Hydrologie, Wasser- oder Abwasseraufbereitung;
- Eine Person mit einem Abschluss eines anerkannten Colleges oder einer Universität in einem Studienfach im Zusammenhang mit Wasserressourcen; oder
- Ein Überschwemmungsgebietsmanager oder ein Hauptverwalter einer Gemeinde, der für die tägliche Umsetzung von Maßnahmen zur Reduzierung von Hochwasserschäden verantwortlich ist, einschließlich der Durchsetzung der Verordnung einer Gemeinde zur Verhinderung von Hochwasserschäden, der Aktualisierung von Hochwasserkarten, -plänen und -richtlinien der Gemeinde sowie aller Aktivitäten im Zusammenhang mit der Verwaltung des National Flood Insurance Program (NFIP) (ein „Experte für Wassermanagement“).
- Eine Person, die einen allgemeinen Wohnsitz hat und derzeit in der Stadt wohnt und zum Zeitpunkt der Ernennung oder Wiederernennung mindestens drei aufeinanderfolgende Jahre in der Stadt gewohnt hat.
- Berechtigung. Eine Liste der Berechtigungsinhaber für diese Berufsmitgliedschaftskategorien kann Vorschläge der folgenden Berufs- und Bürgerverbände enthalten, ist aber nicht darauf beschränkt:
- Amerikanisches Institut der Architekten, örtliche Niederlassung.
- Amerikanische Gesellschaft der Landschaftsarchitekten, Ortsverband.
- Die Miami Design Alliance.
- Amerikanische Planungsvereinigung, örtliche Niederlassung.
- Die Miami Design Preservation League und der Dade Heritage Trust.
- Andere städtische Bürger-, Nachbarschafts- und Eigentümerverbände.
- Wohnsitz und Geschäftssitz. Alle ordentlichen Mitglieder müssen ihren Wohnsitz oder Hauptgeschäftssitz im County haben, mit Ausnahme des gemäß Unterabschnitt (b)(6)(AD) ernannten Wasserwirtschaftsexperten, der nicht im County wohnen oder seinen Hauptgeschäftssitz haben muss, und sofern in Unterabschnitt (b)(5) und (b)(6)(E) nichts anderes bestimmt ist. Die beiden ansässigen Mitglieder ohne Geschäftsbereich und einer der registrierten Landschaftsarchitekten, registrierten Architekten oder Fachleute, die in den Bereichen Architektur, Stadtgestaltung oder Stadtplanung tätig sind, müssen Einwohner der Stadt sein.
Prozeduren
Zusätzlich zu allen anderweitig durch diese Vorschriften zur Landentwicklung genehmigten oder vorgeschriebenen Verfahren gilt für das Design Review Board Folgendes.
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- Vor einer Entscheidung des Gremiums legen die Mitglieder von Amts wegen zu jedem Tagesordnungspunkt eine Empfehlung vor. Darüber hinaus prüft der Stadtanwalt, ob ein Antrag dem Gremium ordnungsgemäß vorgelegt wird.