Städtepartnerschaftsprogramm

Zusammensetzung

Zweck.

Die Ziele, Befugnisse und Pflichten des Sister Cities-Programms sind wie folgt:

(1) Die Menschen in der Stadt und die Menschen in den fremden Städten sollen ein Bewusstsein füreinander entwickeln und einander als Individuen, als Mitglieder ihrer Gemeinschaft, als Bürger ihres Landes und als Teil der Völkerfamilie verstehen.
(2) Als Folge dieses Wissens und Bewusstseins soll eine dauerhafte Beziehung gegenseitiger Fürsorge zwischen den Menschen der Stadt und den Menschen ihrer Partnerstädte gefördert werden.
(3) Förderung des Kunst-, Kultur-, Bildungs- und Wirtschaftsaustauschs zwischen der Stadt und ihren Partnerstädten.

Zusammensetzung.

Der Rat besteht aus neun (9) Mitgliedern. Acht (8) dieser Mitglieder werden direkt ernannt, zwei (2) vom Bürgermeister und je ein (1) von jedem Kommissar. Ein (1) Mitglied wird auf freiem Fuß ernannt und ist ein Vertreter der Handelskammer von Miami Beach.

Wissen und Erfahrung.

Die Mitglieder des Rates sollen Personen sein, die an der Förderung des Programmziels interessiert sind. Der Rat kann individuelle Partnerstadtausschüsse einrichten, und jede Person, die an der Förderung des Programmziels interessiert ist, kann nach Genehmigung des Rates Mitglied eines Partnerstadtausschusses werden. Zur Auswahl sind ein Lebenslauf und ein Bewerbungsschreiben an den Ausschussvorsitzenden vorzulegen.

Anfragen zu öffentlichen Aufzeichnungen

Besuchen Sie die Website für öffentliche Archivanfragen der Stadt Miami Beach. Senden Sie eine neue Anfrage, prüfen Sie den Status einer bereits eingereichten Anfrage und durchsuchen Sie das Archiv der Archivanfragen.

Wenn Sie Fragen zu öffentlichen Aufzeichnungen haben, wenden Sie sich bitte an das Büro des Stadtschreibers von Miami Beach unter 305-673-7411. 

agenda chat
agenda chat
de_DEDE
Nach oben scrollen