Häufig gestellte Fragen
Vollzeitbeschäftigte haben nach 30 Tagen Vollzeitbeschäftigung jeweils am 1. des Monats Anspruch auf Leistungen.
Angehörige sind:
- Ihr rechtmäßiger Ehepartner; oder
- Ihr Lebenspartner; und
- Jedes Ihrer Kinder, das:
- Unter 26 Jahre alt.
- 26 Jahre alt, aber jünger als 30, unverheiratet, als Vollzeitstudent an einer Schule eingeschrieben und hauptsächlich von Ihnen unterstützt.
- Ab 26 Jahren bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem das Kind das 30. Lebensjahr vollendet, vorausgesetzt, das Kind ist unverheiratet und hat keine eigenen Angehörigen, ist Einwohner des Bundesstaates Florida oder studiert Voll- oder Teilzeit und ist nicht über einen eigenen Plan versichert oder hat Anspruch auf Leistungen nach Titel XVIII des Social Security Act. CIGNA kann einen solchen Nachweis mindestens einmal jährlich bis zum Ende des Kalenderjahres verlangen, in dem das Kind das 30. Lebensjahr vollendet; und
- Das Kind ist mindestens 26 Jahre alt, wird überwiegend von Ihnen versorgt und ist aufgrund einer geistigen oder körperlichen Behinderung nicht in der Lage, eine selbstständige Erwerbstätigkeit auszuüben. Nach dem Datum, ab dem das Kind nicht mehr anspruchsberechtigt ist, kann ein Nachweis über den Zustand und die Abhängigkeit des Kindes erforderlich sein, um die Versicherungsdeckung zu gewährleisten. Wird ein Antrag jedoch abgelehnt, muss der Arbeitnehmer einen Nachweis vorlegen, dass das Kind geistig oder körperlich behindert ist und weiterhin ist.
- Als Kind gilt auch ein legal adoptiertes Kind ab dem Datum der Unterbringung im Heim oder ab der Geburt, vorausgesetzt, dass vor der Geburt des Kindes eine schriftliche Vereinbarung zur Adoption des Kindes getroffen wurde. Der Versicherungsschutz für ein legal adoptiertes Kind umfasst die notwendige Pflege und Behandlung einer Verletzung oder Krankheit, die vor dem Datum der Unterbringung oder Adoption bestand. Als Kind gilt auch ein Pflegekind oder ein Kind, das ab dem Datum der Unterbringung im Heim per Gerichtsbeschluss in Ihre Obhut gegeben wurde. Der Versicherungsschutz ist nicht erforderlich, wenn das adoptierte oder Pflegekind letztendlich nicht bei Ihnen untergebracht wird. Wenn Ihr Lebenspartner ein Kind hat, wird dieses Kind ebenfalls als Angehöriger eingeschlossen. Der Versicherungsschutz umfasst außerdem:
- ein Stiefkind oder ein Kind, für das Sie der gesetzliche Vormund sind;
- ein Kind, das von einem Ihrer versicherten unterhaltsberechtigten Kinder geboren wird, bis dieses Kind 18 Monate alt ist.
Für unterhaltsberechtigte Kinder oder Studierende besteht weiterhin Anspruch auf Leistungen bis zum letzten Tag des Kalenderjahres, in dem die Altersgrenze erreicht wird.(1)
Sie müssen das Anmeldeformular für die Sozialleistungen innerhalb von 30 Tagen nach Ihrem Einstellungsdatum einreichen. Falls Sie einen Termin mit einem Mitarbeiter des Teams für betriebliche Sozialleistungen vereinbaren möchten, wenden Sie sich bitte an die Personalabteilung unter der Telefonnummer 305-673-7524. Sollten Sie diese Frist versäumen und das Team für betriebliche Sozialleistungen kein vollständig ausgefülltes Anmeldeformular oder eine unterschriebene Verzichtserklärung von Ihnen erhalten, können Sie sich erst wieder im Rahmen der jährlichen Anmeldefrist im August anmelden. Der Versicherungsschutz tritt dann im darauffolgenden Oktober in Kraft, es sei denn, es tritt ein besonderes Lebensereignis ein.
Sie müssen das Employee Benefits Team innerhalb von 45 Tagen über ein qualifizierendes Lebensereignis informieren (60 Tage, um Neugeborene, Adoption oder die Platzierung zur Adoption hinzuzufügen). (1)
Zu den qualifizierenden Lebensereignissen zählen:
- Neuzugang für Angehörige. Wenn Sie durch Heirat, Geburt, Adoption oder Adoptionsvermittlung neue Angehörige bekommen, können Sie eine Sondereinschreibung für die folgenden Personenkombinationen beantragen, sofern diese nicht bereits im Plan eingeschrieben sind: Nur Arbeitnehmer; nur Ehepartner; Arbeitnehmer und Ehepartner; nur unterhaltsberechtigte Kinder; Arbeitnehmer und unterhaltsberechtigte Kinder; Arbeitnehmer, Ehepartner und unterhaltsberechtigte Kinder. Die Einschreibung unterhaltsberechtigter Kinder ist auf Neugeborene, Adoptivkinder und Kinder beschränkt, die durch Heirat zu unterhaltsberechtigten Kindern des Arbeitnehmers geworden sind.
- Verlust der Berechtigung für staatliches Medicaid oder das Kinderkrankenversicherungsprogramm (CHIP). Wenn Sie und/oder Ihre Angehörigen über ein staatliches Medicaid- oder CHIP-Programm versichert waren und der Versicherungsschutz aufgrund des Verlusts der Berechtigung endet, können Sie für sich und alle betroffenen Angehörigen, die noch nicht im Programm versichert sind, eine Sondereinschreibung beantragen. Sie müssen die Einschreibung innerhalb von 60 Tagen nach Beendigung des Medicaid- oder CHIP-Programms beantragen.
- Verlust der Berechtigung für andere Leistungen (ausgenommen Folgeleistungen). Wurde die Versicherung im Rahmen dieses Plans aufgrund einer anderen Versicherung abgelehnt und geht die Berechtigung für diese Versicherung verloren, können Sie und alle Ihre anspruchsberechtigten Angehörigen eine Sondereinschreibung in diesen Plan beantragen. Sofern vom Plan vorgeschrieben, muss eine vorherige Ablehnung dieser Versicherung schriftlich mit der Begründung erfolgen, dass die Ablehnung auf eine andere Krankenversicherung zurückzuführen ist. Diese Bestimmung gilt für den Verlust der Berechtigung aufgrund eines der folgenden Gründe:
- Scheidung oder gerichtliche Trennung;
- Beendigung des Status als Angehöriger (z. B. Erreichen der Altersgrenze);
- Tod des Arbeitnehmers;
- Beendigung des Arbeitsverhältnisses;
- Reduzierung der Arbeitszeit unter das für die Anspruchsberechtigung erforderliche Minimum;
- Sie oder Ihre Angehörigen wohnen, leben oder arbeiten nicht mehr im Netzdienstbereich des anderen Plans und im Rahmen des anderen Plans ist kein anderer Versicherungsschutz verfügbar;
- Sie oder Ihre Angehörigen einen Anspruch geltend machen, der die lebenslange Höchstgrenze erreicht oder überschreitet, die für alle im Rahmen des anderen Plans angebotenen Leistungen gilt; oder
- der andere Plan bietet einer Gruppe ähnlich gestellter Personen keinerlei Vorteile mehr.
- Beendigung der Arbeitgeberbeiträge (ausgenommen die Weiterversicherung). Stellt ein aktueller oder ehemaliger Arbeitgeber sämtliche Beiträge zur sonstigen Absicherung des Mitarbeiters oder Angehörigen ein, kann für Sie und alle Ihre anspruchsberechtigten Angehörigen eine Sondermitgliedschaft in diesem Plan beantragt werden.
- Erschöpfung von COBRA oder einer anderen Weiterführungsdeckung. Bei Erschöpfung von COBRA oder einer anderen Weiterführungsdeckung kann für Sie und alle Ihre anspruchsberechtigten Angehörigen eine Sondereinschreibung in diesen Plan beantragt werden. Wenn Sie oder Ihre Angehörigen COBRA oder eine andere Weiterführungsdeckung wählen, nachdem Sie den Versicherungsschutz unter einem anderen Plan verloren haben, muss COBRA oder die andere Weiterführungsdeckung erschöpft sein, bevor unter diesem Plan besondere Einschreibungsrechte bestehen. Eine Person hat COBRA oder eine andere Weiterführungsdeckung nur dann erschöpft, wenn der Versicherungsschutz erlischt: aufgrund der nicht fristgerechten Zahlung der Prämien durch den Arbeitgeber oder eine andere verantwortliche Stelle; wenn die Person nicht länger im Versorgungsgebiet des anderen Plans wohnt oder arbeitet und unter diesem Plan keine andere COBRA oder Weiterführungsdeckung verfügbar ist; oder wenn die Person einen Anspruch geltend macht, der die lebenslange Höchstgrenze aller Leistungen erreichen oder überschreiten würde und ihr keine andere COBRA oder andere Weiterführungsdeckung zur Verfügung steht. Dies schließt nicht die Beendigung der begrenzten Beitragszahlungsdauer eines Arbeitgebers für COBRA oder eine andere Weiterführungsversicherung ein, die in einer Abfindungs- oder anderen Vereinbarung vorgesehen ist.
- Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung im Rahmen des staatlichen Medicaid-Programms oder des Kinderkrankenversicherungsprogramms (CHIP). Wenn Sie und/oder Ihre Angehörigen Anspruch auf Unterstützung bei der Zahlung von Gruppenkrankenversicherungsprämien im Rahmen eines staatlichen Medicaid- oder CHIP-Programms haben, können Sie für sich und alle betroffenen Angehörigen, die noch nicht im Programm angemeldet sind, eine Sonderanmeldung beantragen. Sie müssen die Anmeldung innerhalb von 60 Tagen nach Feststellung Ihrer Anspruchsberechtigung beantragen. (1)
Mitarbeiter, die die Kranken- und/oder Zahnversicherung für ihr Kind nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem es 26 Jahre alt wird, fortführen möchten, müssen 100% der Prämie für den Einzeltarif für dieses Kind zahlen. Wenn beispielsweise Mitarbeiter John Smith die Krankenversicherung für seine 27-jährige Tochter zusätzlich zur Versicherung seiner Ehepartnerin fortführen möchte, betragen seine zweiwöchentlichen Prämienabzüge im Rahmen des Cigna OAP In-Network-Krankenversicherungstarifs (ab Januar 2026):
Gesundheitsabzug 1: Rentner im Netzwerk, Mitarbeiter plus eins: $236 (zweiwöchentlich)
Gesundheitsabzug zwei: OAP In-Network, 100% Prämie für ein 27-jähriges Kind: $512 (zweiwöchentlich)