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Maurice Gibb Bootsrampe

Geschlossen von 22:00 bis 07:00 Uhr

Städtischer Parkplatz P-45 nur für Einwohner von Miami Beach.

So registrieren Sie Ihr Fahrzeug

OPTION 1

Fahrzeuge von Einwohnern von Miami Beach, die an einem der Anwohnerparkausweisprogramme der Stadt teilnehmen und deren Aufenthaltsstatus im vergangenen Jahr bestätigt wurde, werden automatisch registriert.

OPTION 2

Wenn Sie Eigentümer einer Immobilie sind und Ihre Fahrzeugzulassung mit Ihren Eigentumsunterlagen übereinstimmt, rufen Sie uns bitte an unter 305.673.7737 während der regulären Geschäftszeiten mit folgenden Angaben zur Anmeldung Ihrer Fahrzeuge:

Name, Adresse, Telefon und E-Mail
Geburtsmonat
Kennzeichen
Marke, Modell, Baujahr und Zulassungsstatus des Fahrzeugs

Option 3

Einwohner, die derzeit NICHT an einem der Anwohnerparkausweisprogramme der Stadt teilnehmen und nicht Eigentümer der Immobilie sind, müssen sich beim Kundenservicecenter der Stadt Miami Beach registrieren.

ERFORDERLICHE DOKUMENTE


GÜLTIG:
Lichtbildausweis:
(Ausweis einer lokalen, staatlichen oder bundesstaatlichen Behörde wie Führerschein oder Reisepass).
Fahrzeugzulassung: (in Ihrem Namen).
Kfz-Versicherung: (bei abweichender Anmeldung Versicherungsnachweis vorlegen).
Nachweis des Wohnsitzes in Miami Beach: Einwohner von Miami Beach müssen bei der Registrierung folgende Unterlagen mit ihrem Namen UND ihrer Adresse in Miami Beach vorlegen:

Ein (1) Dokument aus Liste A und ein (1) Dokument aus Liste B:

Liste A
Gültiger Führerschein
Fahrzeugzulassung

Liste B
Nebenkostenabrechnung (Strom, Gas, Kabel)
Erklärung des Telefon-/Mobilfunkanbieters
Kontoauszug
Kreditkartenabrechnung (Kreditkartennummer muss unkenntlich gemacht werden)
Kfz-Versicherungsabrechnung


Persönliche Anmeldung: Bringen Sie die erforderlichen Dokumente mit zu:

Kundenservicecenter der Stadt Miami Beach
1755 Meridian Avenue, Suite 100
Während der regulären Geschäftszeiten – Wartezeiten prüfen.


Notiz: Der aktuelle Kontoauszug muss innerhalb der letzten 30 Tage abgeschickt worden sein. Internet-/elektronische Rechnungen gelten nicht als Wohnsitznachweis.

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