Maurice Gibb Park
Ausstattung
Zugänglich
Wasserbrunnen
Beiliegend
Begrenzungszaun.
Bootsrampe
Merkmale
Spielplatz:
Alter: 2-5 und 5-12
Besondere Merkmale: Schattige Spielgeräte mit gegossenem Gummi- und Mulchbelag, Federwippen, Kletterbogen und Geräten für den Oberkörper. Mit Blick auf den Intracoastal Waterway und direkt neben einer Bootsrampe.
Schaukeln: Kleinkinder und Jugendliche. Barrierefrei
Vermietungen:
Kann für Veranstaltungen und Partys über die Abteilung für besondere Anlässe gemietet werden. Rufen Sie an 305.993.2021 für weitere Informationen.
Informationen zur Bootsrampe
Nur motorisierte Schiffe Öffnungszeiten: 7:00 – 22:00 Uhr
- Die Rampe dient ausschließlich zum Aussetzen und Anlanden von motorisierten Wasserfahrzeugen.
- Das Einsetzen und Anlanden von Kajaks, Paddleboards oder Kanus auf der Rampe ist nicht gestattet.
- Die Schiffe müssen im Voraus für den Stapellauf vorbereitet sein, z. B. müssen der Stopfen gesichert, die Festmacherleinen befestigt und die Sicherheitsausrüstung und -vorräte bereits an Bord sein; alle Passagiere müssen an Bord gehen, sobald das Schiff zu Wasser gelassen ist.
- Nach der Rückkehr zum Anleger müssen alle Passagiere an Bord bleiben, bis das Boot bereit ist, auf den Anhänger verladen zu werden.
- Boote müssen bereit sein, den Slipbereich schnell zu erreichen und zu verlassen. Ein vorübergehendes Anlegen ist nicht gestattet.
- Nur Einwohner von Miami Beach, die in den Anwohnerparkprogrammen der Stadt registriert sind, dürfen auf dem Parkplatz am Parkhaus parken.
- Die gewerbliche Nutzung der Rampe ist gemäß Abschnitt 82-1 [b] strengstens untersagt.
- Die Benutzung des Wasserhahns ist auf 5 Minuten begrenzt und nur zum Abspülen von Seeschiffen gestattet.
- Beim Spülen von Seeschiffen sind keine Seifen, Reinigungsmittel oder Chemikalien erlaubt.
- Mechanische Arbeiten sind auf der Rampe und dem Parkplatz nicht gestattet.
- Das Betanken von Schiffen ist an der Rampe und auf dem Parkplatz nicht gestattet.
- Vom Steg aus ist das Angeln nicht gestattet.
§ 66-107. – Nutzung der Barry-Kutun-Bootsrampe und aller zugehörigen Stege/Anlegestellen im Maurice-Gibb-Park.
- Die Barry-Kutun-Bootsrampe darf ausschließlich zum Ein- und Auswassern von nicht-kommerziellen Booten für jeweils maximal 20 Minuten oder zum Anlegen von nicht-kommerziellen Booten mit gültigem Liegeplatzvertrag genutzt werden. Die Form dieses Vertrages wird von der Stadtverwaltung Miami Beach per Beschluss genehmigt und ist ausschließlich für Einwohner von Miami Beach bestimmt. Die Schwimmstege im Maurice-Gibb-Park dürfen ausschließlich zum Ein- und Auswassern von nicht-kommerziellen, muskelkraftbetriebenen Freizeitbooten wie Stand-Up-Paddleboards und Kajaks für jeweils maximal 20 Minuten genutzt werden. Die Nutzung der Barry-Kutun-Bootsrampe oder der Schwimmstege durch Beiboote, Tenderboote oder andere Wasserfahrzeuge zum Anlegen, Halten, Stehen oder Ein- und Aussteigenlassen von Fahrgästen ist ausdrücklich, aber nicht ausschließlich, verboten. Ausgenommen hiervon sind ordnungsgemäß lizenzierte Wassertaxis der Stadt Miami Beach, die Fahrgäste aufnehmen oder absetzen, sowie Boote in Notfällen, die eine sichere Fahrt zu einem anderen zugelassenen Anlegeplatz unmöglich machen. Schiffe, die aufgrund eines Notfalls anlegen, halten, vor Anker liegen oder Passagiere absetzen, dürfen nur so lange am Dock bleiben, wie es für die Hilfeleistung der Polizei oder Feuerwehr von Miami Beach erforderlich ist oder bis das Schiff von einem zugelassenen Abschleppdienst abgeschleppt werden kann. Jede Nutzung der Barry-Kutun-Bootsrampe oder zugehöriger Piers/Docks, die gegen diese Bestimmung verstößt, wird wie folgt bestraft:
- (1) Bei einem ersten Verstoß wird eine Geldbuße von 1.000,00 £ verhängt, und das bei dem Verstoß verwendete Schiff wird sofort abgeschleppt.
- (2) Bei einem zweiten Verstoß wird eine Geldbuße von $2.000,00 verhängt und das bei dem Verstoß verwendete Schiff sofort abgeschleppt.
- (3) Bei einem dritten oder weiteren Verstoß wird eine Geldbuße in Höhe von $5.000,00 verhängt, und das bei dem Verstoß verwendete Schiff wird unverzüglich abgeschleppt.