|
ABSCHNITT 2 BAUVORAUSSETZUNGEN FÜR WEGERECHTE A. Wegerechtsgenehmigungen und -verfahren 8. Hydrant Genehmigungsanforderungen für die Installation/Verlegung von Hydranten: a) 4 Kopien der Konstruktionszeichnung, einschließlich der Wegerechtsabmessungen und der Identifizierung der Grundstücksgrenzen, unterzeichnet und gesiegelt vom verantwortlichen Ingenieur. b) Der Antragsteller muss eine von der Stadt genehmigte Hydrantenbaugruppe vom Typ „American Darling“, Modellnummer B84B-5, mit 5-1/4″-Gewinde installieren.
|
Â