Befugnisse und Pflichten
Das OIG kann von Beamten oder Angestellten der Stadt die Vorlage von Berichten über die von ihm durchgeführten Ermittlungen verlangen und kann Zeugen zur Abgabe eidesstattlicher Aussagen oder zur Vorlage von Aufzeichnungen oder anderen Beweismitteln vorladen.
Das OIG ist insbesondere mit der Überwachung der städtischen Verträge beauftragt, einschließlich aller Verträge oder Ausgaben im Zusammenhang mit dem General Obligation Bond Program der Stadt.
Nachfolgende Verordnungen:
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