Grüne Genehmigungen
Photovoltaik-Solaranlagen (PV)
Photovoltaik (PV) bezeichnet die Umwandlung von Sonnenlicht in Elektrizität mithilfe von Halbleitermaterialien, die den Photovoltaikeffekt aufweisen. Eine typische Photovoltaikanlage besteht aus Solarmodulen, die jeweils aus mehreren Solarzellen bestehen und Strom erzeugen. PV Anlagen können auf dem Boden, auf Dächern oder an der Wand montiert werden. Photovoltaik bietet als Energiequelle einen besonderen Vorteil: Nach der Installation verursacht ihr Betrieb weder Umweltverschmutzung noch Treibhausgasemissionen.
Um die Bürger zu ermutigen, die Photovoltaikanlagen zu nutzen und die Initiativen der Stadt für Resilienz und Nachhaltigkeit zu unterstützen, erließ die Stadt eine Verordnung Nr. 2017-4153. Diese Verordnung änderte die Gebührenordnung und erließ sämtliche Gebühren für Photovoltaik-Baugenehmigungen [Abschnitt 14-61 (p)], um die Nutzung von Photovoltaik zu fördern. Eine Genehmigung ist weiterhin erforderlich. Nachfolgend finden Sie eine Liste der erforderlichen Dokumente, der Planprüfung und der Inspektionen.
Genehmigungsvoraussetzungen:
Erforderliche Dokumente: Bauanträge (einer für die Hauptelektrikgenehmigung und einer für die Nebenelektrikgenehmigung, je nach Bedarf), zwei Sätze Pläne (Lagepläne und Aufrisszeichnungen), elektrische und strukturelle Diagramme und Berechnungen, Produktspezifikationen und erforderliche Dokumente sowie NOAs (Notice of Acceptance) nur für Dachinstallationen.
Planüberprüfungen: Elektrik, Bauwesen, Planung, Brandschutz (nur für die Installation auf Gewerbegrundstücken) und Dachdeckerei (nur Dachinstallation).
Inspektionen: Fundament, Gebäudeendarbeiten, Elektro-Roh- und Endarbeiten, Brandschutzendarbeiten (nur für die Installation auf Gewerbegrundstücken) und Planungsendarbeiten.
Untergenehmigung: Dacheindeckung nach Bedarf.
Untergenehmigungsinspektionen: Endgültige Dacheindeckung nach Bedarf.Erfahren Sie mehr über Anreize und Richtlinien zur Solarenergie in Miami Beach
Kontrolle der Fett-, Öl- und Schmierstoffabgabe (FOG)
Fette, Öle und Schmierstoffe kann das Abwassersystem der Stadt schwer beschädigen. Zu den FOG gehören tierische und pflanzliche Fette sowie Öle, die zum Kochen und Zubereiten von Speisen verwendet werden. Gastronomiebetriebe wie Restaurants, Cafeterias und Bankettsäle verbrauchen große Mengen FOG.
Wenn FOG in den Abfluss gelangt, kann es Probleme in Abwasserrohren und Abwasserleitungen verursachen. Fettablagerungen in Rohren können zu erheblichen Schäden führen und zu einem Rückstau des Abwassers führen.
Um dies zu verhindern, verlangt Miami-Dade County von allen FSEs eine Betriebsgenehmigung zur FOG-Ableitungskontrolle (FOG). Um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten, führt ein Inspektor des städtischen Bauamts regelmäßige Inspektionen der FSEs durch und erfasst Aufzeichnungen über die routinemäßige Wartung der Fettabscheider und Fettfallen.
Genehmigungsvoraussetzungen:
Neuer Fettabscheider
Für den Einbau von Fettabscheidern im Rahmen eines Neubaus sind folgende Elemente erforderlich:Sanitär-Untergenehmigung, ausgestellt durch die Baubehörde der Stadt Miami Beach
Betriebsgenehmigung für die FOG-Abflusskontrolle, ausgestellt vom Miami-Dade County.
Vorhandener Fettabscheider
Anlagen mit einem vorhandenen Fettabscheider müssen über eine genehmigte Betriebsgenehmigung zur Kontrolle der FOG-Ableitung sowie über ein Wartungsprotokoll verfügen, in dem die Einzelheiten der FOG-Entfernung, d. h. Datum, Menge, Firmenname usw., dokumentiert sind.Wenn bei der Inspektion festgestellt wird, dass eine Anlage nicht den Vorschriften entspricht, reicht der FOG-Inspektor eine Beschwerde bei der Abteilung für Verstöße der Baubehörde ein, um dem Eigentümer der Einrichtung eine Meldung über den Verstoß gegen die Vorschriften für unsichere Bauten zuzusenden.
Um den Verstoß zu beheben, muss der Anlagenbesitzer:
Beantragen Sie beim Bauamt der Stadt eine Sanitärgenehmigung für einen Fettabscheider.
Sobald die Untergenehmigung für die Sanitärinstallation abgeschlossen ist, wird der Verstoß gegen die Vorschriften zu unsicheren Bauten geschlossen.
Weitere Informationen zu FOG-Abflusskontrollinspektionen erhalten Sie unter 305.673.7610, Durchwahl 22704.