Unter der Aufsicht und Leitung des Stadtanwalts erstellt oder überprüft das Büro des Stadtanwalts alle Verordnungen, Beschlüsse, Verträge, Anleihen und sonstigen schriftlichen Dokumente, die die Stadt betreffen. Das Büro des Stadtanwalts verfolgt oder verteidigt im Namen der Stadt auch alle Beschwerden, Klagen und Streitigkeiten, an denen die Stadt beteiligt ist.