Erstellt; Autorität.
Hiermit wird ein städtischer Denkmalschutzausschuss eingerichtet, um die Bestimmungen dieses Abschnitts umzusetzen. Der Ausschuss ist befugt, die Ausweisung von Gebieten, Orten, Gebäuden, einschließlich der öffentlichen Bereiche von Gebäuden, Bauwerken, Landschaftselementen, archäologischen Stätten und anderen Verbesserungen oder physischen Merkmalen als einzelne Gebäude, Bauwerke, Verbesserungen, Landschaftselemente, Stätten, Bezirke oder archäologische Zonen zu empfehlen, die für die Geschichte, Architektur, Archäologie oder Kultur der Stadt von Bedeutung sind oder eine Integrität hinsichtlich Lage, Design, Umgebung, Material oder Verarbeitung aufweisen, in Übereinstimmung mit den Zielen dieses Abschnitts, Eignungszertifikate zu erteilen und festzustellen, ob Gebäude, Bauwerke, Verbesserungen, Landschaftselemente, öffentliche Innenräume oder Stätten, die individuell gemäß Abschnitt 2.13.9, oder innerhalb eines historischen Viertels gelegen, können verändert oder abgerissen werden. Für die Zwecke des Abschnitts 1.06 der Stadtverfassung „Eine öffentliche Abstimmung ist erforderlich, bevor reduzierte Befugnisse und Pflichten für das Historic Preservation Board oder weniger strenge Denkmalschutzstandards oder -vorschriften erlassen werden“, darf nichts in diesen Landentwicklungsvorschriften so interpretiert oder angewendet werden, dass weniger strenge Denkmalschutzstandards oder -vorschriften als die am 6. November 2012 bestehenden genehmigt werden, es sei denn, dies wird durch ein Referendum gemäß Abschnitt genehmigt 1.06.
Befugnisse und Pflichten
Der Denkmalschutzausschuss hat folgende Befugnisse und Pflichten:
- Empfehlen Sie dem Planungsausschuss und der Stadtkommission die Bezeichnung historischer Gebäude, Strukturen, Verbesserungen, Landschaftsmerkmale, öffentlicher Innenräume und historischer Stätten oder Bezirke.
- Erstellen Sie für jeden ausgewiesenen Standort oder Bezirk spezifische Richtlinien und empfehlen Sie diese zur Annahme. Diese Richtlinien sollen dazu dienen, die Eignung und Kompatibilität der vorgeschlagenen Änderungen oder Entwicklungen innerhalb ausgewiesener historischer Standorte oder historischer Bezirke zu bewerten.
- Erteilung oder Ablehnung von Eignungsbescheinigungen, Grabungsbescheinigungen und Eignungsbescheinigungen für den Abriss gemäß den in dieser Abteilung festgelegten Verfahren, ausgenommen Eignungsbescheinigungen für den Abriss von städtischen Gebäuden und anderen Verbesserungen, wie nachstehend beschrieben, auf städtischem Eigentum und öffentlichen Wegerechten sowie auf Eigentum der Miami Beach Redevelopment Agency, für die der Denkmalschutzausschuss als Berater der Stadtkommission fungiert. Diese Befugnis umfasst die Überprüfung und Genehmigung von Entwurf und Standort innerhalb öffentlicher Wegerechten innerhalb lokal ausgewiesener historischer Bezirke aller drahtlosen Kommunikationseinrichtungen, wie in Kapitel 104 der Allgemeinen Verordnungen, „Telekommunikation“, Artikel I, „Wegerechte für die Kommunikation“, gemäß den darin vorgesehenen Standards, Unterabschnitt 118-104-6(t).
- Empfehlen Sie die Wiederherstellung des Eigentums in seinen vorherigen Zustand, wie in Abschnitt gefordert 2.13.4 wenn das Eigentum unter Verletzung dieser Aufteilung verändert wurde.
- Auf Antrag solche Abweichungen von den Bestimmungen dieser Landentwicklungsvorschriften zu genehmigen, sofern dies durch Abschnitt 2.8.1gemäß den Anforderungen in Kapitel 2 dieser Bebauungsordnung, da dies dem öffentlichen Interesse nicht zuwiderläuft, wenn aufgrund besonderer Umstände eine wörtliche Durchsetzung einer Bestimmung dieser Bebauungsordnung zu einer unnötigen und unzumutbaren Härte führen würde.
- Erleichtern Sie die Neuentwicklung historischer Stätten und Viertel, indem Sie die Planungsabteilung und andere städtische Abteilungen anweisen, Grundstückseigentümern und Antragstellern von Eignungszertifikaten beratende und technische Unterstützung zu bieten.
- Erlass und Festlegung von Satzungen und Antragsverfahren, die für die ordnungsgemäße Verwaltung und Durchsetzung der Bestimmungen dieser Abteilung erforderlich und angemessen sind. Der Vorstand legt Formulare für Antragsteller fest, die Maßnahmen gemäß dieser Abteilung beantragen. Der Vorstand kann jedes seiner Mitglieder ermächtigen, Eide abzunehmen und offizielle Dokumente zu beglaubigen.
- Vergeben Sie historische Markierungen oder Gedenktafeln auf Empfehlung des Stadtverwalters und mit Zustimmung der Stadtkommission.
- Aktualisieren und überarbeiten Sie die Datenbank historischer Immobilien.
- Setzen Sie sich dafür ein, dass die Stadtverwaltung die verfügbaren Alternativen zur Stabilisierung und Erhaltung unzureichend gewarteter oder unsicherer Gebäude oder Bauwerke in den ausgewiesenen historischen Stadtvierteln oder an ausgewiesenen historischen Stätten prüft und den Denkmalschutzausschuss und die Baubehörde diesbezüglich berät.
- Überprüfen Sie alle Neubauten, Änderungen, Modifikationen und Verbesserungen an Gebäuden, Strukturen, Verbesserungen, Landschaftselementen, öffentlichen Innenräumen oder Standorten, die gemäß Abschnitt individuell ausgewiesen sind 2.13.9, oder in einem historischen Viertel gelegen.
- Überprüfung und Empfehlung sämtlicher Änderungen dieser Vorschriften zur Landentwicklung, die Fragen des Denkmalschutzes betreffen, an die Stadtkommission; insbesondere Abschnitt 2.1.4 mit dem Titel „Denkmalschutzausschuss“ und Artikel XIII mit dem Titel „Denkmalschutz“. Der Überprüfungs- und Empfehlungsprozess durch den Denkmalschutz folgt den Verfahren in Abschnitt 2.4.1(e).
- Fungiert als Verwaltungsgremium der Stadt für Überschwemmungsgebiete für Anträge, die Grundstücke in seinem Zuständigkeitsbereich betreffen, und ist befugt, alle Befugnisse auszuüben und alle Aufgaben zu erfüllen, die diesem Gremium gemäß Abschnitt 54-31, ff., Resolution Nr. 93-20698, und in Übereinstimmung mit den darin festgelegten Verfahren, da diese Verordnung und Resolution von Zeit zu Zeit geändert werden können. Für die Zwecke der Bestimmung der Zuständigkeit gelten die Kriterien in Abschnitt 2.8.1, für eine Abweichung verwendet werden.
Mitgliedschaft und Ernennung
- Der Denkmalschutzausschuss setzt sich aus den folgenden sieben Mitgliedern zusammen, die mit Zustimmung von mindestens vier Mitgliedern der Stadtkommission ernannt werden:
- Ein Vertreter der Miami Design Preservation League (MDPL), ausgewählt aus drei von dieser Organisation nominierten Namen.
- Ein Vertreter des Dade Heritage Trust (DHT), ausgewählt aus drei von dieser Organisation nominierten Namen.
- Zwei Mitglieder ohne Geschäftsbereich, die seit mindestens einem Jahr in einem der historischen Viertel der Stadt wohnen und Interesse und Kenntnisse in den Bereichen Architektur oder Städtebau und Erhaltung historischer Gebäude gezeigt haben.
- Ein im Bundesstaat Florida registrierter Architekt mit praktischer Erfahrung in der Sanierung historischer Bauwerke oder ein im Bereich Architektur oder Landschaftsarchitektur tätiger Fachmann mit Erfahrung in der Sanierung historischer Bauwerke.
- Eine der folgenden Optionen:
- Ein zugelassener Berufsingenieur, zugelassener Berufsarchitekt oder zugelassener Berufslandschaftsarchitekt mit Fachkenntnissen im Bereich Wasserressourcen;
- Eine vom Staat Florida lizenzierte Person in Hydrologie, Wasser- oder Abwasseraufbereitung;
- Eine Person mit einem Abschluss eines anerkannten Colleges oder einer Universität in einem Studienfach im Zusammenhang mit Wasserressourcen; oder
- Ein Überschwemmungsgebietsmanager oder ein leitender Gemeindeverwalter, der für die tägliche Umsetzung von Maßnahmen zur Reduzierung von Hochwasserschäden verantwortlich ist, einschließlich der Durchsetzung der Verordnung einer Gemeinde zur Verhinderung von Hochwasserschäden, der Aktualisierung von Hochwasserkarten, -plänen und -richtlinien der Gemeinde sowie aller Aktivitäten im Zusammenhang mit der Verwaltung des National Flood Insurance Program (NFIP) (ein „Wassermanagementexperte“), wobei jeder der Vorgenannten über Berufserfahrung und ein nachgewiesenes Interesse an der Denkmalpflege verfügt.
- Eine Person, die einen allgemeinen Wohnsitz hat und derzeit in der Stadt wohnt und zum Zeitpunkt der Ernennung oder Wiederernennung mindestens drei aufeinanderfolgende Jahre in der Stadt gewohnt hat.
- Ein Mitglied der Fakultät einer Architekturschule im Bundesstaat Florida mit akademischer Expertise im Bereich Design und Denkmalpflege oder Architekturgeschichte, vorzugsweise mit praktischer Erfahrung in Architektur und Denkmalpflege.
- Alle Mitglieder des Gremiums mit Ausnahme des Architekten, des Universitätsdozenten und des Wasserwirtschaftsexperten müssen in der Stadt wohnhaft sein. Die Stadtkommission kann jedoch mit einer 5/7-Mehrheit auf die Wohnsitzerfordernis (falls zutreffend) verzichten, falls eine Person, die die Wohnsitzerfordernisse nicht erfüllt, für das Gremium zur Verfügung steht und aufgrund ihrer Ausbildung oder Erfahrung im Denkmalschutz über besondere Qualifikationen verfügt. Alle Ernennungen erfolgen auf der Grundlage von Bürgersinn, Integrität, Erfahrung und Interesse im Bereich Denkmalschutz.
- Teilnahmeberechtigung
Bei der Auswahl der Vorstandsmitglieder kann die Stadtkommission eine Liste mit Kandidaten berücksichtigen, die unter anderem von den unten aufgeführten Organisationen angefordert wurde:- Amerikanisches Institut der Architekten, örtliche Niederlassung.
- Miami Design Preservation League.
- Handelskammer von Miami Beach.
- Miami Beach Entwicklungsgesellschaft.
- Dade Heritage Trust.
- Florida Engineer Society, örtliche Niederlassung.
- Jede andere Organisation, die von der Stadtkommission als geeignet erachtet wird.
- Jedes stimmberechtigte Vorstandsmitglied ist verpflichtet, an einem Architekturrundgang der Miami Design Preservation League (MDPL) teilzunehmen. Dieser umfasst den National Register Architectural District in South Beach und/oder ein historisches Viertel in North Beach. Sollten die von der MDPL angebotenen Rundgänge nicht mehr verfügbar sein, kann diese Verpflichtung durch die Teilnahme an einem ähnlichen Architekturrundgang einer gemeinnützigen Bildungseinrichtung erfüllt werden, der durch Beschluss der Stadtkommission genehmigt wird. Die Mitglieder sind verpflichtet, den Rundgang innerhalb von sechzig (60) Tagen nach ihrer ersten Ernennung abzuschließen.
Prozeduren
- Zusätzlich zu allen Verfahren, die anderweitig durch diese Vorschriften zur Landentwicklung genehmigt oder vorgeschrieben sind, gilt für das Historic Preservation Board Folgendes:
- Die Planungsabteilung stellt das notwendige Personal zur Verfügung, um den Vorstand bei der Erfüllung seiner Aufgaben zu unterstützen.
- Der Planungsdirektor oder sein Beauftragter nimmt an allen Sitzungen des Gremiums teil und fungiert als Verbindungsperson zwischen dem Gremium, der Stadtverwaltung, an der Denkmalpflege interessierten Organisationen und der Öffentlichkeit.
Wichtige Links:
Historische Bezeichnungsberichte
- Espanola Way 1986
- Ocean Drive Collins Avenue 1986
- Erweiterung der Ocean Drive Collins Avenue 1992
- Altos del Mar 1987
- Flamingo Park 1990
- Erweiterung des Flamingo Parks 1992
- Erweiterung des Flamingo Parks 2008
- Erweiterung des Flamingo Parks 2009
- Museum 1990
- Museumserweiterung 1992
- Ocean Beach 1996
- Harding Townsite South Altos del Mar 1996
- Palm View 1999
- Collins Waterfront 2001
- North Beach Resort 2004
- Flamingo-Wasserweg 2005
- Morris Lapidus Mitte des 20. Jahrhunderts 2009
- North Shore 2018
- North Shore-Erweiterung 2018
- Normandie-Inseln 2018
Historische Stätten
- Altes Rathaus
- 21st St Erholungszentrum
- Gemeinde Beth Jacob
- Venezianischer Damm
- Miami Beach Frauenclub
- Sunset Island Brücken 1, 2 und 4
- Badeclub
- Feuerwache Dade Boulevard
- Historische Straße Pinetree Drive
- Flagler Memorial und Monument Island
- Feuerwache 69. Straße
- Obelisk und Pumpstation an der 28. Straße
- 1600 Lenox Avenue
- 36 Ocean Drive
- 1700 Alton Straße
Satzung und Regeln und Verfahren des Denkmalschutzausschusses