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Anreize zur Denkmalpflege

Bundesförderungen für Denkmalschutz

Die bundesstaatliche Einkommensteuergutschrift 20% für Sanierungen steht für die Sanierung von einkommensgenerierenden Gebäuden für gewerbliche, industrielle, landwirtschaftliche oder Mietwohnzwecke zur Verfügung, einschließlich Einfamilienhäusern und Mehrfamilienhäusern. Steuergutschriften ermöglichen eine 1:1-Reduzierung der geschuldeten Einkommensteuer. Die 20%-Sanierungsgutschrift entspricht 20% des für die Sanierung eines zertifizierten historischen Gebäudes aufgewendeten Betrags. Ziel der Sanierungsgutschrift ist es, das Gebäude wieder nutzbar zu machen, sodass es funktionsfähig ist und den aktuellen Anforderungen für Wohnen, Einzelhandel, Gewerbe oder Industrie entspricht.

Alle Elemente eines Sanierungsprojekts müssen den Sanierungsstandards des Innenministeriums entsprechen. Sie müssen außerdem die grundlegenden Steueranforderungen des Internal Revenue Code erfüllen. Die Steuergutschrift muss auf dem entsprechenden IRS-Formular für das Steuerjahr beantragt werden, in dem das sanierte Gebäude in Betrieb genommen wird.

Erhaltungsdienstbarkeiten ermöglichen den Abzug von Teilanteilen an historischen Immobilien bei der Bundeseinkommensteuer. Eine Erhaltungsdienstbarkeit ist eine freiwillige rechtliche Vereinbarung zwischen einem Grundstückseigentümer (dem Schenker) und einer Behörde oder Denkmalschutzorganisation (dem Begünstigten). Die Dienstbarkeit schützt eine bedeutende historische, archäologische oder kulturelle Ressource dauerhaft zum Wohle künftiger Generationen.

Die Dienstbarkeit kann für jede Immobilie individuell sein und viele Elemente umfassen. Geschützte Merkmale können die Fassade, die Innenausstattung, das Grundstück, Sichtschutz, Luftrechte usw. umfassen. Die Fassadendienstbarkeit ist die praktischste und häufigste Form der Schenkung. Die Vertragsbedingungen werden im gegenseitigen Einvernehmen zwischen dem Grundstückseigentümer und der Dienstbarkeitsverwaltung festgelegt.

Eine Dienstbarkeit ermöglicht dem Schenker, das private Eigentum und die Nutzung einer Immobilie zu behalten und unter bestimmten Voraussetzungen einen Steuerabzug in Höhe des Wertes der gespendeten Rechte geltend zu machen. Voraussetzung für den Steuerabzug ist die Vereinbarung und Einhaltung dauerhafter Erhaltungsbedingungen. Zudem muss die Öffentlichkeit einen gewissen Sichtzugang zur gespendeten Immobilie haben. Die Dienstbarkeit ist sowohl für den Eigentümer, der sie gewährt, als auch für alle nachfolgenden Eigentümer verbindlich. Der Eigentümer kann die Immobilie nach Belieben verkaufen oder vererben.

Einzelheiten über die Steuergutschrift 20% oder die Erhaltungsdienstbarkeiten erhalten Sie beim National Park Service und beim Internal Revenue Service. www.nps.gov / 202.354.2055; oder den State Historic Preservation Officer, 850.245.6300.

Lokale Anreize zur Denkmalpflege

Zusätzlich zur Enterprise Zone können Verbesserungen an historischen Gebäuden für den Anreiz zur Denkmalpflege im Miami-Dade County in Frage kommen, der eine 10-jährige Ermäßigung der Grundsteuer auf die Verbesserungen vorsieht.

Miami-Dade County bietet die Ad-valorem-Grundsteuerbefreiung an, die 100% des Schätzwertes aller qualifizierten Verbesserungen an historischen Gebäuden für einen Zeitraum von 10 Jahren befreit. Diese Befreiung gilt nur für die Grundsteuer des Landkreises, nicht für die städtische Grundsteuer. Die Gesetzgebung von Miami-Dade County funktioniert, indem der steuerpflichtige Wert auf dem vor den Verbesserungen geltenden Satz „eingefroren“ wird. Mit anderen Worten: Der durch die genehmigten Verbesserungen erzielte Mehrwert wird nicht zur Steuer hinzugerechnet.

Um diese Vergünstigung in Anspruch zu nehmen, muss ein Grundstückseigentümer einen Antrag beim Miami Beach Historic Preservation Board einreichen. Dieses leitet den Antrag mit seiner Empfehlung zur weiteren Bearbeitung an das Amt für Denkmalpflege des Miami-Dade County weiter. Nach der Genehmigung verpflichtet sich der Grundstückseigentümer mit der County Commission zur Instandhaltung und zum Schutz des Grundstücks für einen Zeitraum von zehn Jahren, beginnend am 1. Januar nach Abschluss der Renovierungsarbeiten. Viele historische Gebäude in South Beach haben diese Vergünstigung erhalten. Weitere Informationen erhalten Sie beim Amt für Denkmalpflege des Miami-Dade County unter 305.375.3471 https://www.miamidade.gov/planning/historic-preservation.asp

Eigentümer historischer Gebäude können möglicherweise auch ein alternatives Bewertungsverfahren durch den Gutachter des Miami-Dade County in Anspruch nehmen. Dieses alternative Verfahren ermöglicht die Bewertung der Immobilie anhand der tatsächlichen Nutzung statt anhand der besten und besten Nutzung, was zu niedrigeren Grundsteuern führen kann. Voraussetzung ist, dass die Immobilie entweder durch eine lokale Verordnung oder durch Eintragung in das National Register of Historic Places offiziell als historisch eingestuft ist. Sie muss außerdem gewerblicher Natur sein (Mehrfamilienhäuser sind nicht eingeschlossen) und mindestens 40 Stunden pro Woche an 45 Wochen im Jahr oder 1.800 Stunden pro Jahr für die Öffentlichkeit zugänglich sein. Die Vergünstigung gilt nur für den Anteil der Steuerschuld, der dem Miami-Dade County zusteht.

Um diese Vergünstigung in Anspruch nehmen zu können, müssen Eigentümer qualifizierter Immobilien bis zum 1. März eines jeden Jahres einen Antrag beim Miami-Dade County Department of Property Appraisal einreichen. Um herauszufinden, ob Ihre Immobilie qualifiziert ist, wenden Sie sich an das Property Appraisers Office. Tel.: 305.375.3829

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